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Die Antworten von Erik Wohlfeil - Piratenpartei

Im Original als PDF

Frage 1.1:
Sind Sie für eine verbindliche Reduzierung des Landschaftsverbrauchs in Karlsruhe auf Netto-Null, entsprechend den Vorgaben des Landes von 2005 und 2011? Welche Strategien zur Reduzierung des Flächenverbrauchs verfolgen Sie?
Antwort:
(Ggfs. vorhandene Kürzel: UL = Uwe Lancier, EW = Erik Wohlfeil, MG = Marcel Gültig, mc = Ian Morrison-Cleator, GG = Gordon Geisler) In Karlsruhe ist die Bevölkerung zuletzt wieder stärker gewachsen (Zunahme von 1000-3000 Einwohnern jährlich seit 2000). Auch das KIT benötigt aufgrund der steigenden Studierendenzahl weitere Gebäude und hat Interesse an weiteren Flächen im Hardtwald. Der Bevölkerungsrückgang ist das wesentlichste Argument für die Zielsetzung der Netto-Null beim Flächenverbrauch. Dies ist in Karlsruhe nicht gegeben. Die derzeitigen Vorgaben des Verkehrs- und Infrastrukturministers des Landes, Winfried Hermann, können durchaus ein verfassungsmäßig unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden und die kommunale Selbstverwaltung sein. Dies ist zu prüfen. Teilweise widersprechen diese Festlegungen auch anderen Zielen der Landes- und Stadtpolitik wie der Verbesserung der Bürgerbeteiligung und einem stärkeren sozialen Wohnungsbau. Auch wenn ich den verwaltungstechnischen Maßnahmen nicht zustimmen kann, teile ich das Sachziel, den Landschaftsverbrauch so gering wie möglich zu halten; allerdings ohne dadurch die Stadtentwicklung unangemessen einzuschränken. Dies muss insbesondere unter möglichst weitgehender Bürgerbeteiligung in der Planungshoheit der Kommunen geschehen. Die möglichen Maßnahmen sind mir bekannt (siehe z.B. www4.um.badenwuerttemberg.de/servlet/is/2036/ ). Zunächst sollte das Potential für die Karlsruher Innenentwicklung systematisch erfasst werden, um es möglichst gut nutzen zu können. Die Zielsetzung des geringen Landschaftsverbrauchs soll auch beim Beschluss neuer Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) beachtet werden, da hier eine Reihe von Maßnahmen möglich ist. Die Verlagerung auf den Radverkehr und den ÖPNV kann weiteren Verkehrsflächenverbrauch reduzieren.
Frage 1.2:
Auch in Karlsruhe führen trotz der Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sowie des Beitritts zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" negative Einflüsse und unumkehrbare Entwicklungen zu einem fortgesetzten Verschwinden an Arten und Lebensräumen. Herkömmliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen haben diese Entwicklung nicht stoppen können.
Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass die Stadt ein kommunales Gesamtkonzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog und verbindlichen Umsetzungsvorgaben vorlegt?
Antwort:
Ja, ich werde mich für ein solches Gesamtkonzept einsetzen. Belege für die geäußerten Thesen wären gut und bei der Argumentation für ein solches Konzept hilfreich.
Frage 1.3:
Rund ein Viertel der Fläche von Karlsruhe ist mit Wald bedeckt. Eine besondere Schutzverantwortung aus landesweiter Sicht besteht für die Auwälder, welche Hotspots der Artenvielfalt in Mitteleuropa darstellen, sowie Bruch- und Sumpfwälder. Bundesweite Bedeutung nimmt Karlsruhe aufgrund seines Bestands an alten Eichen und an diese gebundenen Lebensgemeinschaften ein, so wurde Karlsruhe schon mehrfach als "Heldbock-Hauptstadt" bezeichnet. Zahlreiche Einflüsse bedrohen jedoch die Artenvielfalt der heimischen Wälder.
Was wollen Sie zur Erhaltung der Artenvielfalt der Wälder in Karlsruhe tun?
Antwort:
Ich will mich für ein kommunales Gesamtkonzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog und verbindlichen Umsetzungsvorgaben zur biologischen Vielfalt einsetzen (siehe vorherige Frage). ;-) Für den Großen Eichenbock muss dauerhaft sichergestellt werden, dass es einen Bestand an alten Stieleichen gibt. Eventuell könnten dazu gezielte Anpflanzungen nötig sein (an Stellen, wo sie als Alteichen nicht aufgrund der Sicherheit entfernt werden müssen). Seit mein Zivildiensttätigkeit am WWF-Auen-Institut am KIT in Rastatt liegt mir die Auenlandschaft besonders am Herzen. Ich werde mich für eine möglichst ökologische Entwicklung derselben einsetzen. Der Großteil der Zuständigkeiten liegt hier aber nicht bei der Stadt, sondern bei Regierungspräsidium und Land.
Frage 1.4:
Bannwälder sind Totalreservate ohne jegliche Nutzung. Das Land Baden-Württemberg benennt als Zielgröße für Bannwald 1 % der Waldfläche, der Bund strebt einen Flächenanteil für Wildnisflächen (Bannwald) von 5 % an. Im Karlsruher Stadtgebiet sind bislang lediglich 0,11 % der Waldfläche (5 Hektar) als Bannwald ausgewiesen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, diesen Anteil wesentlich zu erhöhen?
Antwort:
Bei der Ausweisung von Bannwäldern sind die Vorschriften des § 32 des Landeswaldgesetzes zu beachten. Ich stehe der Ausweisung weiterer Schutzflächen unabhängig von deren Art (Bannwälder, Schonwälder, Schutzwald nach § 29 LWaldG, Natura-2000-/FFH-Gebiete, ...) offen gegenüber. Nachteilig ist zwar, dass dadurch die Waldbewirtschaftung eingeschränkt wird, allerdings überwiegen meines Erachtens die Vorteile für den Naturschutz. Die Vielfalt des Karlsruher Waldes wird dadurch erhöht, was ihn in meinen Augen als Naherholungsgebiet qualitativ verbessert, auch wenn dann in manchen Gebieten mit einschränkenden Vorschriften für die Waldbesucher zu rechnen ist (kein Verlassen der Wege, keine Abfälle wegwerfen, keine Pflanzen entnehmen, Tiere nicht stören, fangen, usw.). Ob neben dem Bannwald Rißnert auf der Karlsruher Gemarkung weitere Waldstücke geeignet sind, zu Bannwäldern erklärt zu werden, ist mir nicht bekannt. Es erscheint mir aber durchaus denkbar, gerade in Bezug auf den Auwald bei Daxlanden, sofern dies mit der Nutzung als Hochwasserretentionsraum verträglich ist. Das entsprechende Dokument zur Zielsetzung des Bundes ist mir nicht bekannt (Sie dürfen es mir aber gerne zukommen lassen). Ich gehe allerdings davon aus, dass die dortige Definition von Wildnisflächen nicht mit der Definition des Bannwaldes nach baden-württembergischen Landesrecht identisch ist. Demnach könnten darunter auch Flächen fallen, die nicht nach LWaldG zum Bannwald erklärt wurden, aber einen ähnlichen Schutzstatus haben. Dann wäre der 5%-Wert kein geeigneter Vergleichswert. Insgesamt bleibt zu sagen, dass ich die Erklärung von konkreten Karlsruher Waldstücken zu Bannwäldern voraussichtlich unterstützen werde, wenn dies von Karlsruher BürgerInnen oder Verbänden an mich heran getragen wird oder dies von einer anderen Fraktion eingebracht wird; nämlich sofern das entsprechende Waldstück einen biologischen Wert hat, der diese Maßnahme angemessen erscheinen lässt. Da dies aber keines meiner Kernanliegen ist und auch meine persönlichen Ressourcen begrenzt sind, werde ich in diesem Bereich nicht von selbst eine Initiative ergreifen.
Frage 1.5:
Intensive Landwirtschaft gilt als Hauptursache für den Artenrückgang in Deutschland. Auch in Karlsruhe ist ein Verlust an Wiesen, Ackerrainen und Randstreifen sowie Feldgehölzen zu beklagen.
Wie sollte nach Ihrer Auffassung die Stadt dazu beitragen, die Vielfalt der Arten und Lebensräume zu erhalten?
Antwort:
Och je. Auf diese Suggestivfrage soll dann wohl die Antwort sein: Indem ich mich für den Erhalt von "Wiesen, Ackerrainen und Randstreifen sowie Feldgehölzen" einsetze, oder? Die Frage ist natürlich, was geeignete Maßnahmen dazu sind. Hier bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich hoffe, dass es das gewünschte Gesamtkonzept geben wird und in diesem Rahmen geeignete Maßnahmen von fachlich versierten Personen erarbeitet werden. Aus meiner persönlichen Erfahrung im Rahmen meiner Zivildiensttätigkeit ist mir bekannt, dass es nötig sein wird, dass die GemeindearbeiterInnen, die solche oder ähnliche Flächen pflegen, genaue Informationen und Anweisungen bezüglich der durchzuführenden beziehungsweise der explizit nicht durchzuführenden Pflegemaßnahmen erhalten.
Frage 1.6:
Nicht selten ist festzustellen, dass im Vorfeld kommunaler Planungsverfahren weder die Naturschutzbehörde noch andere Fachbehörden noch die Naturschutzverbände so eingebunden waren, dass eine naturverträgliche oder alternative Lösung möglich war.
Setzen Sie sich dafür ein, die Verwaltungsstruktur so zu optimieren, dass die Zuständigkeitsbereiche weiter vernetzt werden?
Antwort:
Ja. Ich schließe mich der Stellungsnahme von Marcel Gültig hierzu voll und ganz an. Des weiteren sollte die Einbindung insbesondere deswegen möglichst früh geschehen und die fachliche Untersuchung so rasch wie möglich geschehen, um den Zeitverzug während des Planungsverfahrens tunlichst gering zu halten. Dies ist wichtig für die Akzeptanz in der Verwaltung sowie bei den BürgerInnen.
Frage 1.7:
Karlsruhe hat viele Grünstrukturen, Innerstädtisches Grün, Gärten, Parks und Wälder. Zunehmend werden vor allem die noch vorhandenen natürlich gewachsenen und ökologisch sehr wertvollen Grünbestände, Bäume und Hecken durch übertriebene Fäll- und Pflegemaßnahmen sowie den Ersatz durch pflegeleichte und „gefällige“ Baum- und Straucharten ersetzt.
Werden Sie gegen diese Entwicklung oder übertriebenen Maßnahmen vorgehen und über Ihre Fraktion entsprechende Vorgaben und Handlungsanleitungen an die betreffenden Ämter erwirken? Werden Sie dafür sorgen, dass der Stellenwert des Umweltamtes bei der Gestaltung von Pflegemaßnahmen deutlich gestärkt wird?
Antwort:
Zur letzten Frage ein klares Ja. In meinen Augen erübrigt sich dadurch die erste Frage, da dies dann in die Zuständigkeit des Umweltamts fällt.
Frage 1.8:
Der Bestand der ökologisch hochwertigen Streuobstwiesen geht nach wie vor trotz aller Fördermaßnahmen drastisch zurück. Der Großteil der noch vorhandenen Obstbäume wird unregelmäßig oder gar nicht mehr gepflegt. Ältere Bäume werden oft entfernt und nicht wieder ersetzt. Bei falscher Bewirtschaftung geht der Artenreichtum der Wiesen zurück. Ökonomische oder andere Anreize zum Erhalt der Streuobstflächen fehlen.
Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem weiteren Verfall der Streuobstbestände auf städtischem Grund sowie auch auf privaten Flächen entgegen zu treten?
Antwort:
Hier bin ich überfragt. Ich bin offen für Anregungen.
Frage 2.1:
Unsere Stadt ist durch den Autoverkehr hoch belastet. Welche gezielten Maßnahmen zur Verringerung des Autoverkehrs und zur Förderung des Umweltverbundes - zu Fuß, per Rad, mit Bus und Bahn - halten Sie für erstrebenswert?
Antwort:
Das Radnetz soll mindestens gemäß der aktuellen Planung umgesetzt werden. Zur Förderung des Radverkehrs setze ich mich außerdem für den Bau von Radschnellwegen ein, um auch einen Teil des Pendelverkehrs auf das Rad zu verlagern. Durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrrädern gibt es hier Synergieeffekte. Es besteht die Möglichkeit zur Förderung durch das Land. Für den zunehmenden Radverkehr müssen durch die Stadt, die Karlsruher Hochschulen, die Unternehmen und weitere Karlsruher Institutionen (u.a. diverse Landeseinrichtungen) mehr Fahrradstellplätze geschaffen werden, die zum sicheren Absperren geeignet sind (ADFC-empfohlene Absperranlagen). Derzeit genügt diese bei weitem nicht dem Bedarf. Die Anzahl der Fahrraddiebstähle und deren geringe Aufklärungsquote in Karlsruhe ist sehr besorgniserregend. Die Stadt sollte die Polizei hier durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, damit die BürgerInnen effektive Präventionsmaßnahmen ergreifen können. Durch die Einführung des fahrscheinlosen ÖPNV könnte ein Großteil des Verkehrs vom Auto auf Bahn und Bus verlagert werden. Ich halte es allerdings trotz der vielen Vorteile für unwahrscheinlich, dass wir diese Maßnahme im Gemeinderat durchsetzen können.
Frage 2.2:
Tempo 30 verringert die gesundheitsschädliche Lärmbelastung durch Autoverkehr und erhöht die Verkehrssicherheit. Unterstützen Sie die Forderungen der Verkehrsverbände nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und nach weiteren verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet?
Antwort:
Ja. Ich persönlich halte 30 km/h als Regelgeschwindigkeit für sinnvoll. Durch die geringere Geschwindigkeitsdifferenz wird auch die gegenseitige Beeinträchtigung im Verkehrsfluss zwischen Fahrrad- und Autoverkehr reduziert. Hauptverkehrsachsen sollen weiterhin mit 50 km/h oder bei 4spurigem Ausbau auch schneller befahren werden dürfen (Ich habe die Antwort teilweise von Marcel Gültig übernommen).
Frage 2.3:
Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
Antwort:
Ich halte diese weit verbreitete Bagatelle nicht für schädlich, sondern für sinnvoll. Durch sie bleibt die freie Fahrspur breit genug, um weiterhin benutzbar zu sein. Ich habe bisher nicht erlebt, dass dadurch FußgängerInnen ernsthaft beeinträchtigt werden. Entsprechend sollte meiner Meinung nach das Parken auf der Gehwegkante in der Straßenverkehrsordnung gestattet werden. Dies ist Bundesangelegenheit und nicht im Rahmen der Kommunalpolitik erreichbar. An Stellen, an denen Fußgänger (insbesondere auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl) oder auch der Radverkehr regelmäßig durch Falschparker behindert oder gefährdet werden, sollte natürlich dagegen vorgegangen werden.
Frage 2.4:
Für welche Maßnahmen zur Gewährleistung einer leistungsfähigen Rheinquerung für den Individualverkehr zwischen Karlsruhe und Wörth werden Sie sich einsetzen?
a) Sanierung der bestehenden Brücke,
b) Ersatzbrücke anstelle der bestehenden Brücke,
c) Brückenneubau ca. 1,5 km nördlich der bestehenden Brücke
Antwort:
Die Situation ist komplex. Maßnahme c) halte ich für keine geeignete Lösung. Eine zweite Rheinquerung südlich von Karlsruhe (auf Karlsruher oder Rheinstettener Gemarkung) mit direktem Anschluss an die B36 und die A5 bei Ettlingen sollte meines Erachtens wieder in Betracht gezogen werden. Die Maßnahmen a) und b) scheinen mir geeigneter als c), sie würden aber weiterhin überregionalen Verkehr mitten durch Karlsruhe führen. Meine Meinungsbildung zu dem Thema ist noch nicht abgeschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass ich meine Position nach einer tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem Thema ändere.
Frage 2.5:
Das international anerkannte Karlsruher Modell hat durch Unpünktlichkeit, unzureichende Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen an Kreuzungen, Zugausfälle, Fahrtzeitverlängerungen und drastische Fahrpreiserhöhungen Schaden genommen.
Was werden Sie tun, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des KVV wieder herzustellen?
Antwort:
Ich denke, die Problematik wird hier übertrieben dargestellt. Sicher kann man prüfen, ob durch mehr Vorrangschaltungen an weiteren Kreuzungen für die ÖPNV-Fahrzeuge der Verkehrsfluss verbessert werden kann; oder ob dies eher dadurch zu erreichen ist, dass die Lichtsignalanlagen der S-Bahnen besser rhythmisiert bzw. aufeinander abgestimmt werden. Ich sehe den Kern des Problems an anderer Stelle: zum einen wurden viele der S-Bahn-Linien in den vergangenen Jahren verlängert; was auch wünschenswert ist, da so ja mehr Menschen besser an die Stadt und allgemein ans Verkehrsnetz angebunden werden. Auf diesen längeren Strecken gibt es nun aber auch mehr Möglichkeit, dass es durch Störungen zu Verspätungen und Zugausfällen kommt. Zum anderen verlängern sich die Fahrtzeiten durch die vielen Baustellen, da durch sie die Verkehrssituation für die TriebwagenführerInnen unübersichtlicher geworden ist und auch die Schienen derzeit weniger geradlinig als zuvor verlaufen. Ich bezweifle, dass die in der Fragestellung vorgeschlagenen Lösungsansätze erfolgsversprechend sind. Zum einen haben die S-Bahnen, soweit mir bekannt, fast überall Vorrangsschaltungen. Die "grüne Welle" ist damit bereits existent. Dass an einigen großen Kreuzungen (Tullastr., Mühlburger Tor, ...) diese eingeschränkt ist, da hier sonst die große Zahl der S-Bahnen alle anderen VerkehrsteilnehmerInnen regelmäßig über mehrere Minuten blockieren würde, ist für mich eine nachvollziehbare Notwendigkeit. Auch wenn ich aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses die U-Strab abgelehnt hätte und ein guter Teil der aktuellen Unannehmlichkeiten auf die zugehörigen Baustellen zurückgehen: Mit der Fertigstellung der Kombilösung werden große Teile des Problemkomplexes der Fahrtzeitverlängerungen wieder beseitigt sein. Leider dauert dies eben seine Zeit. Ich sehe keine Möglichkeiten, unter den aktuellen Umständen die Situation wesentlich zu verbessern. Man kann lediglich individuell versuchen, die Bahn möglichst außerhalb oder zu Beginn der Stoßzeiten zu nutzen. Auch mir ist die Preispolitik des KVV unter diesen Umständen unverständlich. Mit der Einführung des fahrscheinloses ÖPNVs würde dies dauerhaft hinfällig.
Frage 2.6:
Für Fahrten über die KVV-Grenzen hinaus gibt es viel zu wenige verbundübergreifende Angebote, besonders Richtung Elsass.
Werden Sie sich darum kümmern, dass diese Lücken im ÖPNV geschlossen werden?
Antwort:
Ich unterstütze dieses Anliegen; aber auch als Stadrat hat man nur begrenzten Einfluss auf den KVV über die Stadt und die im KVV vertretenen städtischen Betriebe.
Frage 2.7:
Welchen Beitrag halten Sie für den Haushaltsposten "Radverkehr" für sinnvoll und welche Maßnahmen sollten damit umgesetzt werden?
Antwort:
Für den Ausbau von Radwegen waren in den letzten Jahren jeweils 1,3 Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommen weitere Ausgaben für Fahrradständer, Überdachungen derselben und ähnliches. Ich bin für die Beibehaltung oder, falls nötig, eine Erhöhung dieses Beitrags. Die bisherigen Maßnahmen zum Ausbau des Radwegenetzes sollen fortgeführt werden und insbesondere soll die Zahl der sicheren Fahrradständer erhöht werden. Dazu soll es öffentliche Luftpumpen geben. Mittelfristig soll das Karlsruher Radwegenetz durch Radschnellwege (teilweise anstelle der geplanten Routen, die noch nicht planungsausschussreif sind) ergänzt werden. Denn gerade bei den äußeren Stadtteilen und Fahrten in die und aus den umliegenden Gemeinden lässt sich der Anteil des Radverkehrs noch deutlich steigern.
Frage 2.8:
Vor Kurzem haben Bürgerversammlungen in Hagsfeld und Rintheim zum Thema Entlastung von Verkehr in den Ortskernen stattgefunden. Seitens der Stadtverwaltung wurden den Bürgern vier Alternativen vorgestellt.
1a: 4-spurige Grundwasserwanne, Länge 840m, 80 Mio. €
1b: 2-spurige Grundwasserwanne, Länge 840m, 65 Mio. €, später erweiterbar zu 1a
2: abgespeckte Version: 2-spurige Grundwasserwanne, Länge 340m, niveaugleicher Anschluss an Haid- und Neu-Str., 35 Mio. €
3: Nordumfahrung Hagsfeld über Landschafts- und Naturschutzgebiet, 27 Mio. €
Perspektiven der Realisierung:
1a/1b mindestens 2 Jahre Planung, Finanzierung offen
2 mindesten 5 Jahre Planung, Zuschuss vom Land möglich
3 mindestens 7 Jahre Planung, vermutlich keine naturschutzfachliche Genehmigung
Für welche der genannten Alternativen werden Sie sich persönlich einsetzen?
Antwort:
Die Version 1b wurde bereits im Gemeinderat abgestimmt. Daher erübrigt sich die Frage. Ich war bei der Gemeinderatssitzung als Zuhörer anwesend. Nach den dortigen Aussagen war dies auch die Version, welche die Bürgerversammlungen größtenteils befürwortet haben. Wie einige Stadträte hätte ich ebenfalls außerdem für den (erfolglosen) Ergänzungsantrag der KAL-Fraktion gestimmt, die kostengünstigere Variante 2 gleichberechtigt zu planen. Denn die Finanzierung ist noch vollständig ungeklärt und hier ist die Wirtschaftlichkeit besser; dadurch würde zumindest etwas Hoffnung auf Landeszuschüsse bestehen. Vorraussichtlich muss die Variante 1b vollständig aus kommunalen Mitteln finanziert werden.
Frage 3.1:
Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in den Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane zu beobachten, so der am 31.3.2014 vorgestellte 5. Sachstandsbericht des IPCC. Für eine Begrenzung der Erderwärmung auf das 2°C-Ziel seien erhebliche Minderungen der Treibhausgasemissionen notwendig. Die Stadt Karlsruhe hat sich mit dem kommunalen Klimaschutzkonzept Ziele für die Reduktion des Primärenergieverbrauchs, der Kohlendioxidemission sowie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt.
Werden Sie sich für eine Überarbeitung mit weiter gehenden Zielen einsetzen? Welche Maßnahmen sehen Sie als vordringlich an?
Antwort:
Wir können die uns selbst gesetzten Ziele natürlich gerne übertreffen. Die Zahlen stimmen in manchen Bereichen aber nur auf den ersten Blick optimistisch. Der Großteil des eingesparten Endenergieverbrauchs geht beispielsweise auf den Rückgang des Energeiverbauchs der Industrie aufgrund der Weltwirtschaftskrise zurück. Ich halte eine Überarbeitung daher für nicht sinnvoll, aber ich möchte mich dafür einsetzen, dass Karlsruhe alle seine im Klimaschutzkonzept festgesetzten Ziele über den Gesamtzeitraum bis 2020 errreicht. Der nächste Fortschrittsbericht, der Mitte 2014 veröffentlicht werden wird, wird zeigen, in welchen Bereichen wir Nachholbedarf haben. Nach dem letzten Bericht sieht es danach aus, dass wir vor allem unsere Maßnahmen zur Senkung des Endenergieverbrauchs verstärken sollten. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte hier verbessert werden, denn es mangelt wohl nicht an Motivation, sondern an Information bzw. einem Anstoss. Schließlich hat jedeR Energie-SparerIn direkt finanzielle Vorteile. Im Gegensatz zu einer Überarbeitung ist aber wichtig, in der kommenden Legislaturperiode die Fortsetzung nach 2020 mit einem mindestens ebenso engagiertem Klimaschutzkonzept sicherzustellen. Die/Der interessierte LeserIn findet das Karlsruher Klimaschutzkonzept unter www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/klimakonzept/HF_sections/content/ZZjZDc9wlIPAFm/ZZjZDdirk99XsX/KlimaschutzkonzeptKarlsruhe2009.pdf und den letzten veröffentlichten Fortschrittsbericht (2011) unter www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/klimakonzept/HF_sections/content/ZZj ZDc9wlIPAFm/ZZkCH3zgeEpwB3/Fortschritsbericht%202011_endg.pdf. Der (für Mitte 2013) angekündigte 3. Fortschrittsbereicht für das Jahr 2012 wurde leider bisher nicht online veröffentlicht.
Frage 3.2:
In diesem Jahr geht mit RDK 8 ein neues Kohlekraftwerk in Karlsruhe ans Netz. Pläne für ein neues großes Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerk auf dem Gelände der MiRO liegen vor. Bereits heute ist der Schadstoffausstoß der industriellen Großfeuerungsanlagen in Karlsruhe immens, so betrug beispielsweise der Ausstoß an Stickoxiden im Jahr 2012 aus diesen Anlagen mehr als 3500 Tonnen. Gleichzeitig steht das wesentlich emissionsärmere GuD-Kraftwerk RDK 4S, an dem die Stadtwerke Karlsruhe beteiligt sind, still.
Wie wollen Sie dieser Entwicklung begegnen und die Bevölkerung vor den gefährlichen Luftschadstoffen schützen?
Antwort:
Für den Bau neuer Kraftwerke, die fossile Energien verfeuern, sollen vom Betreiber ältere Kraftwerke stillgelegt werden, so dass der Ausstoss an Schadstoffen und Treibhausgasen insgesamt abnimmt. Durch Kraft-Wärme-Kopplung soll auch die verbleibende Wärmeenergie möglichst effektiv genutzt werden. Sämtliche vom Kostenfaktor her vertretbare Verfahren zum Reduzieren des Schadstoffausstosses von Kraftwerken sollen verpflichtend sein (z.B. diverse Primärmaßnahmen beim Feuerungsprozess, als Sekundärmaßnahme SCR/SCNR). Dies sind keine kommunalpolitischen Maßnahmen. Ansonsten kenne ich mich mit der Thematik nicht genug aus, um den Schutz vor Luftschadstoffen (in Karlsruhe vor allem Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid) zu verbessern.
Frage 3.3:
Der Klimawandel wird Karlsruhe in Zukunft mehr Hitzetage, tropische Nächte und Starkniederschläge bringen, die Maßnahmen wie beispielsweise stärkere Begrünung von Stadtquartieren, konsequente Freihaltung von Frischluftschneisen und Entsiegelung erfordern.
Wie möchten Sie solche Maßnahmen noch besser fördern?
Antwort:
Ich halte dies zugegebenermaßen für ein Thema von nachrangiger Bedeutung; ich werde mich aber nicht dagegen sperren, sollte es dazu Initiativen von BürgerInnen, StadträtInnen oder aus der Verwaltung geben.
Frage 3.4:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zur Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vermeidung und das Recycling von Abfällen zu fördern. Bei der Bewertung von Maßnahmen soll dabei der gesamte Lebenszyklus des Abfalls (Transport, Energiebilanz, Schonung der natürlichen Ressourcen etc.) Berücksichtigung finden.
Welches Vorgehen zur Abfallvermeidung und zur stofflichen Verwertung von Abfällen (Beispiele Papier, Bioabfall) halten Sie in Karlsruhe für notwendig?
Antwort:
Mit diesem Thema kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Allgemein halte ich es für wichtig, dass durch Recycling möglichst alle wertvollen Stoffe bzw. Stoffe, deren Herstellung energie- bzw. ressourcenaufwendig (Ressourcen meint auch Wasser u.ä.) ist, wiederverwertet werden; oder auch diejengien, bei denen die Wiederverwertung auch einfach deswegen wirtschaftlich ist, weil sie sehr einfach ist. Alles andere kann thermisch verwertet werden (Müllverbrennung zur Energiegewinnung). Es erscheint mir vernünftig, dass es dazu Mülltrennung gibt. In Stutensee, wo ich aufgewachsen bin, gibt es schon so lange ich mich erinnern kann, die Trennung von Wertstoff und Papier. Von daher sehe ich nicht, wieso die vom bisherigen Gemeinderat beschlossene Einführung der blauen Tonne in Karlsruhe wesentliche Probleme bereiten sollte. Ansonsten trägt jeder mit seinem individuellen Verhalten für die Abfallvermeidung Verantwortung; insbesondere aber auch Gewerbe und Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Verpackungen.
Frage 3.5:
Die Weltgesundheitsogranisation WHO weist darauf hin, dass Lärm nicht nur ein Umweltärgernis, sondern auch eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellt. In Karlsruhe sind im Rahmen der Lärmminderungsplanung einige Maßnahmen umgesetzt worden.
Welche weiteren Maßnahmen halten Sie für vordringlich?
Antwort:
Diejenigen, die nach dem überarbeitetem Lärmaktionsplan (LAP) am vordringlichsten sind. Die Überarbeitung des LAP findet aktuell statt. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich mit Maßnahmenvorschlägen daran beteiligen kann (siehe www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/laerm/laermaktionsplan.de).
Frage 3.6:
Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört.
Wie stehen Sie zur derzeit vorliegenden Planung? Für welche Änderungen im Rahmen des weiteren Planfeststellungsverfahrens werden Sie sich ggf. einsetzen?
Antwort:
Für den Rückhalteraum gab es verschiedene Planungen, im wesentlichen sind zwei zu erwähnen: Variante I, ein ungesteuerter Retentionsraum mit Damöffnungen, und Variante II, ein gesteuerter Retentionsraum (Polder) mit ökologischen Flutungen. Beide Varianten erfüllten die Anforderungen, die an das Bauwerk zum Hochwasserschutz gestellt werden. Ich hätte Variante I bevorzugt, da sie die ökologischere Lösung war. Variante II ermöglicht in Bezug auf den Hochwasserschutz aber eine Mehrleistung, welche dem Land höhere Baukosten, dauerhaft höhere Betriebskosten und ökologische Einbußen wert ist. Im endlich begonnenen Planfeststellungsverfahren befindet sich nur noch ausschließlich Variante II. Es sind aber auch hier noch Änderungen für eine ökologischere Umsetzung möglich. Der Ausbau des Hochwasserdamms XXV erscheint mir nicht notwendig, ebeno mehrere Begleitgräben der Hochwasserdämme. Auch die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist kritisch zu betrachen; ein Zerschneiden des Naturraums und ein harter Waldeingriff sind möglichst zu vermeiden. Bei all dem halte ich einen baldigen Baubeginn, d.h. möglichst 2016 oder 2017, für erstrebenswert.
Frage 3.7:
Derzeit speist sich die Wasserversorgung der Stadtwerke Karlsruhe aus vier Wasserwerken. Gemäß Angaben der Stadtwerke gilt: „Alle Untersuchungen bestätigen immer wieder die hervorragende Qualität unseres Trinkwassers aus den Karlsruher Wasserwerken, einem gesunden Lebensmittel ohne Zusatzstoffe, welches von Ihnen bedenkenlos getrunken und für Säuglingsnahrung verwendet werden kann.“
Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Karlsruhe halten Sie für notwendig?
Antwort:
Diese Frage zielt wohl indirekt auf das von den Stadtwerken geplante Wasserwerk Kastenwört ab. Ich sehe dieses Wasserwerk kritisch. Wenn der Wasserrechtsantrag genehmigungsfähig sein sollte und von der Naturschutzbehörde genehmigt wird, kann es gebaut werden, um die Nachfragespitzen im Sommer decken zu können. Die Auswirkungen auf den umliegenden Naturraum sind aber nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft zu beobachten und der Betrieb gegebenenfalls daran anzupassen. Sollte es keine wasserrechtliche Genehmigung erhalten, müssen die Stadtwerke wohl ihre bereits vorhandenen Wasserwerke ertüchtigen.

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