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Sammlung defekter Leuchtstofflampen in einem Arbeitsbetrieb, man beachte die Scherben zerbrochener Lampen; Foto: Wolfgang Melchert

Glühlampenverbot — Segen oder Fluch?

Im Herbst tritt die letzte Stufe des Glühlampenverbots in Kraft. Dann trifft es auch die 25-W- und 40-W-Glühlampen, nachdem leistungsstärkere Glühlampen stufenweise schon in den Jahren zuvor verboten wurden. Kann man sich jetzt also guten Gewissens zurücklehnen, nachdem man brav alle Glühlampen durch die stattdessen empfohlenen Leuchtstofflampen („Energiesparlampen“) ersetzt hat? Enthalten Leuchtstofflampen nicht das hochgiftige Quecksilber, das bei versehentlich zerbrechender Lampe verdampft und beim Menschen schwere Vergiftungen auslöst? Ist Quecksilber in anderen Geräten, beispielsweise in Fieberthermometern, nicht mittlerweile wegen seiner Gefahren auch verboten? Man kommt ins Zweifeln: Sollte das Glühlampenverbot womöglich gar nicht aus Umweltgründen erlassen worden sein, sondern aus Gründen der Wirtschaftsförderung, um Hersteller von Leuchtstofflampen zu unterstützen?

Energie verschwenden verboten?

Unbestritten ist es sinnvoll, Energie zu sparen und die Verschwendung von Energie zu vermeiden. Wenn man jedoch auf den Gedanken kommt, dies durch ein Verbot zu erzwingen, dann sollte man sinnvollerweise bei solchen elektrischen Geräten ansetzen, die einen wirklich hohen Leistungsverbrauch haben, beispielsweise elektrische Heizöfen, und nicht bei leistungsschwachen elektrischen Glühlampen. Eine Glühlampe mit 25 Watt soll aus Energiespargründen verboten sein, ein elektrischer Heizofen mit 2500 W, also dem 100-fachen der Leistung, darf aber selbstverständlich betrieben werden! Der Sinn einer solchen Regelung ist schwer nachzuvollziehen. Einfallsreiche Menschen kamen deshalb schon auf die Idee, Glühlampen als Heizkörper („Heatball“) zu deklarieren, der zusätzlich zur Heiz-Wärme „zufällig“ auch etwas Licht abstrahlt, das sei dann wieder erlaubt! Es ist schon absurd. Man könnte darüber lachen, wenn es nicht das Problem mit dem giftigen Quecksilber gäbe, das die als Ersatz für Glühlampen empfohlenen Leuchtstofflampen mitbringen.

Unterschätzte Gefahr Quecksilber

Alle Leuchtstofflampen benötigen zum Betrieb Quecksilber. Das gilt für sogenannte Energiesparlampen mit Schraubgewinde genauso wie für die stabförmigen, oft fälschlicherweise als Neonröhren bezeichneten Lampen. Ist zu wenig Quecksilber in der Lampe, so startet sie nicht, bei zu viel Quecksilber aber durchaus, weshalb einige Hersteller lieber etwas mehr Quecksilber einfüllen als nötig. Solange die Lampe unbeschädigt ist, ist das Quecksilber sicher eingeschlossen. Wenn die Lampe jedoch versehentlich zerbricht, dann tritt Quecksilberdampf aus, und ein anwesender Mensch, der diesen einatmet, kann eine schwere Vergiftung bekommen. Kürzlich gab es in den Medien einen Bericht über ein Kleinkind, neben dem eine Leuchtstofflampe zerbrach; das Kind hat seitdem chronische Nervenschäden und die Wohnung sei wegen der Quecksilber-Verseuchung unbewohnbar.

Leuchtstofflampen müssen deshalb sehr vorsichtig behandelt werden. Defekte Leuchtstofflampen gehören unbedingt zu einer Sondermüll-Annahmestelle (in Karlsruhe beispielsweise am Rheinhafen, in der Maybachstraße oder bei den mobilen Schadstoffsammlungen in den Stadtteilen). Viele Menschen werfen defekte Leuchtstofflampen aber einfach in den normalen Hausmüll, wo sie dann bei der Abholung und Verpressung durch die Müllabfuhr zerbrechen, so dass das giftige Quecksilber freigesetzt wird. Auch Arbeitsbetriebe sind gehalten, defekte Leuchtstofflampen als Sondermüll zu sammeln und zu entsorgen. Die dort anfallenden größeren Mengen werden mehr oder weniger sorgfältig gestapelt und zusammengeschüttet, wobei es immer wieder vorkommt, dass Lampen zerbrechen (siehe Foto). Auch beim folgenden Abtransport des Sondermülls einschließlich mehrmaligem Umladen zerbrechen weitere Lampen. Angesichts dieser Gefahren gewinnt man den Eindruck, dass das Glühlampenverbot und die Empfehlung für Leuchtstofflampen nicht sehr gründlich durchdacht waren, und dass hier der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wurde. Was also tun?

Leuchtstofflampe 7 W (links) und vergleichbare LED-Lampe 6 W (rechts); Foto: Wolfgang Melchert

Zukünftige Alternative: LED-Lampen

LED-Lampen brauchen genauso wenig Energie wie Leuchtstofflampen und enthalten kein giftiges Quecksilber. Zwar gelten ausgediente LED-Lampen wegen der enthaltenen Elektronik auch als Sondermüll, wie alle elektronischen Geräte, aber eine direkte Gefahr für den Verbraucher geht von ihnen nicht aus. Nach den technischen Fortschritten der letzten Jahre sind LED-Lampen mittlerweile bezüglich Qualität und Kosten mit Leuchtstofflampen vergleichbar. Der aktuell noch höhere Preis der LED-Lampen relativiert sich durch ihre längere Lebensdauer: Eine LED-Lampe kostet beispielsweise 25 Euro und hält 25.000 Stunden, eine vergleichbare Leuchtstofflampe kostet 10 Euro und hält 10.000 Stunden. Auf die Lebensdauer bezogen sind LED-Lampen also nicht teurer, und es ist zu erwarten, dass ihr Preis zukünftig noch weiter sinkt. Nachdem LED-Lampen bei Fahrrad- und Auto-Beleuchtungen und bei Taschenlampen andere Leuchtmittel bereits weitgehend verdrängt haben, ist zu erwarten, dass sie dies auch bei 230-V-Beleuchtungen im Haushalt tun werden. Das wird dann der Umwelt mehr nützen als das voreilig ausgesprochene Glühlampenverbot samt Kaufempfehlung für quecksilberhaltige Leuchtstofflampen.

Wolfgang Melchert

Links zum Thema:

Sendung auf 3sat.de

bulbfiction-derfilm.com
ttt-Sendung auf daserste.de
Contra dazu auf energie-lexikon.info

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/12

Stand des Artikels: 2012! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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