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Flaschenpfand — Regelungen und Absurditäten

1. Beispiele für Einweg-Pfandflaschen; Fotos: Wolfgang Melchert
2. Mehrweg-Plastikflaschen aus dem Automat, die keiner annehmen will
3. Mehrweg-Glasflaschen ohne Pfand-Hinweise
Logo Einwegpfand

Rateaufgabe: Wo hört man folgende Geräusche: „roll — brumm — knautsch, roll — brumm — knautsch, ...“, ganz oft wiederholt, schließlich „piep — druck-druck-druck“? Antwort: Beim Pfandautomaten eines 4-Buchstaben- Discounters, wenn ein Flaschensammler dort seine gesammelten Flaschen abgibt.

Da das Recycling von Getränkeflaschen aus Umweltsicht wichtig ist, gibt es in Deutschland ein Pfand-System als Anreiz, damit man die Flaschen auch wirklich wieder abgibt. Wenn dies der Kunde nicht tut, dann freut sich der Flaschensammler. Leider ist die Regelung für Einwegflaschen und Mehrwegflaschen jedoch verschieden und nur für Einwegflaschen wirklich kundenfreundlich:

Einweg-Pfandflaschen sind solche Flaschen, die nicht als Flasche wiederbefüllt werden, sondern die schon im Pfandautomat gepresst und später als Kunststoffmaterial weiterverwendet werden. Für diese Flaschen gilt seit 2006: Sie sind durch das links gezeigte einheitliche Logo gekennzeichnet, sie bringen immer 25 ct Pfand, und sie können in allen Läden wieder abgegeben werden. Abb. 1 zeigt Beispiele für solche Flaschen.

Dagegen sind die Regelungen für Mehrweg-Pfandflaschen, die als ganze Flaschen wiederbefüllt werden, uneinheitlich und weniger kundenfreundlich. Das kann beispielsweise zu absurden Erlebnissen führen wie dem folgenden:

Der Autor kaufte auf einigen Bahnreisen in Verkaufsautomaten am Bahnsteig die in Abb. 2 gezeigten Limonadenflaschen. Aufschrift: „Mehrweg-Pfand 15 Cent“. Um diese Flaschen wieder abzugeben, ging der Autor zu mehreren Karlsruher Supermärkten, die auch Mehrwegflaschen verkaufen (also keine 4-Buchstaben-Discounter, die nur Einweg verkaufen). Überall mit dem gleichen Ergebnis: Der Mehrweg-Pfandautomat sagt „trööt — Flasche wird nicht akzeptiert“. Das Personal sagt „Nein, diese Flaschen nehmen wir nicht, wir nehmen nur Flaschen, die wir auch verkaufen“. Auf meine Frage, wo ich denn die Flaschen abgeben solle, ich habe sie doch an einem Automaten gekauft, dem könne man nichts zurückgeben, bekam ich die sinngemäße Antwort: „Das ist Ihr Problem, nicht unseres“.

Darf der Supermarkt so reagieren? Ja, er ist vollkommen im Recht. Er muss tatsächlich nur solche Flaschen annehmen, die er selbst verkauft. Bei Mehrweg-Pfandflaschen gibt es keine allgemeine Rücknahmepflicht. Auch für die Höhe des Pfandes und für die Kennzeichnung gibt es bei Mehrwegflaschen keine einheitlichen Regeln. Das Pfand liegt zwischen 15 ct (Limonade), 8 ct (Bier) und 3 ct (einige Weinflaschen), wobei die Motivation zur Rückgabe bei Beträgen unter 10 ct schon zweifelhaft ist. Auf den Etiketten sind Mehrwegflaschen oft gar nicht als Pfandflasche gekennzeichnet, insbesondere bei Glasflaschen wie in Abb. 3. Einziger Hinweis ist dort das im Glas der Flasche eingeprägte Wort „Leihflasche“, das zu einer weiteren Absurdität führt:

Tatsächlich erwirbt ein Kunde beim Kauf einer Mehrwegflasche gar nicht die Flasche, sondern nur die enthaltene Flüssigkeit. Der Vorgang nennt sich rechtlich „leiheähnliche Gebrauchsgüterüberlassung“. Die Flasche bleibt Eigentum des Flaschenherstellers, und wenn der Kunde sie wegschmeißt oder zerstört, macht er sich theoretisch sogar strafbar. Um die Verwirrung noch zu steigern, gilt diese Eigentumsregelung aber nur für sogenannte „Individualflaschen“, bei denen der Eigentümer auf der Flasche genannt ist, nicht aber für sogenannte „Einheitsflaschen“, die von vielen Abfüllern genutzt werden. Die Rechtsexperten streiten noch, ob die bekannten Mineralwasser-Glasflaschen der „Gesellschaft Deutscher Brunnen“ zur einen oder zur anderen Gruppe zu rechnen sind.

Jedenfalls gehört die Regelung bei Mehrwegflaschen dringend mal vereinheitlicht, so wie es bei Einwegflaschen schon der Fall ist.

PS: Der Autor hat noch die drei Mehrweg- Pfandflaschen aus Abb. 2 zu verschenken. Wer eine Abgabestelle für diese Flaschen findet, darf das Pfand von 3x15 ct behalten.

Wolfgang Melchert

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/17

Stand des Artikels: 2017! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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