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In Karlsruhe wurde „faires Parken“ eingeführt

„Gewohnheitsrecht“ Gehwegparken abgeschafft

Eisenlohrstr. vorher/nachher; F: Uwe Haack

Jahrzehntelang wurde in Karlsruhe das Gehwegparken toleriert, solange 1,20 m frei blieben. Jetzt darf nur noch auf Gehwegen geparkt werden, wenn Parkmarkierungen das erlauben. Die lassen mindestens 1,60 m des Gehwegs frei.

Gehwegparken war in Karlsruhe toleriert, wenn 1,20 m des Gehwegs frei blieb. Die Politessen durften dann nicht einschreiten, so die Anordnung der Verwaltungsspitze. Mehrfach hatte das Landesverkehrsministerium den Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass diese Praxis den Ermessensspielraum überschreitet. Endlich wurde dann eine Regelung ausgearbeitet, die wenigstens eine deutliche Verbesserung für die Zu-Fuß-Gehenden und die zum Radfahren auf dem Gehweg verpflichteten Kinder gebracht hat: Autos dürfen nur noch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn dort Parkmarkierungen angebracht sind. Und diese Linien werden nur angebracht, wenn auf der Fahrbahn nicht genug Platz ist, der Gehweg mindestens 2,10 m breit ist und mindestens 1,60 m frei bleiben.

Das ist von der Regelbreite 2,50 m in den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ weit entfernt, aber es geht wenigstens in die richtige Richtung. Es dauerte mehrere Jahre, bis für alle Stadtteile der Großstadt mit großem Aufwand festgelegt war, wo Parkmarkierungen aufgesprüht wurden und wo eben nicht. Erst danach wurde das „faire Parken“ zum Beginn dieses Jahres „scharfgeschaltet“, also bei Zuwiderhandlungen gebührenpflichtige Verwarnungen verhängt.

Als Ergebnis sind die Gehwege jetzt tatsächlich meistens frei. In manchen Straßen ist nur noch einseitiges Parken erlaubt. Es gab zwar einige Proteste von Leuten, die auf ihrem „Recht“ beharrten, vor der Haustüre parken zu dürfen, auch wenn es dieses Recht natürlich nicht gibt. In den Leserbriefen hielten sich positive und negative Meinungen die Waage. Die Verwaltung hat sich aber auch viel Mühe gemacht, möglichst viele Parkplätze zu erhalten. In Ausnahmefällen wurde dafür in das Straßenbegleitgrün eingegriffen, nur um die zu erwartenden Proteste der Autobesitzenden möglichst gering zu halten. Dafür gab es dann Proteste, weil das Grün wegfiel. Oder die Autos wurden ganz an die Hauswände dirigiert und zu Fuß muss man jetzt auf der Fahrbahn gehen, durch Schilder „Tempo 20“ mehr schlecht als recht geschützt.

Aus Klimaschutzgründen wird der Ressourcenverbrauch für Herstellung und Betrieb der Autos bald nicht mehr im heutigen Umfang möglich sein, egal ob Verbrenner oder Elektromotor. Aber noch weigert sich der Bundes-Verkehrsminister, zu sagen, was denn nötig ist, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Weil er weiß, dass dann deutlich größere Eingriffe in den Kfz-Bestand nötig sind.

Johannes Honné

karlsruhe.de/b3/verkehr/automobil/gehwegparken.de

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/19

Stand des Artikels: 2019! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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