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  VCD   

Umwidmung der Südtangente zur B 10

Es ist schon reichlich abstrus. Die Karlsruher Stadtautobahn hat den Status einer Kreisstraße, während die Bundesstraße mitten durch die Stadt und eng durch Wohngebiete und teilweise gleichzeitig über Straßenbahngleise geführt wird. Konsequenz dieser irrwitzigen Einstufung ist u. a., dass die Südtangente ab der Abfahrt Kühler Krug für den LKW-Verkehr Richtung Osten nicht mautpflichtig ist. Dabei ist sie vierspurig ausgebaut und würde damit die Kriterien für die Bemautung erfüllen, wenn sie denn eine Bundesstraße wäre. Die Stadt Karlsruhe wirbt damit geradezu für Durchgangsverkehr. Aber auch Anwohner der Kriegsstraße kommen so in den Genuss zusätzlichen Verkehrs. Denn manche Navigationsgeräte sind so eingestellt, dass sie die höher klassifizierte Straße regelmäßig der niedriger klassifizierten Straße bevorzugen. Dahinter steht offenbar der Gedanke, dass man auf einer Autobahn üblicherweise schneller voran kommt als auf einer Bundesstraße usw. Dass sie die Bundesstraße Kriegsstraße für schneller halten als die Kreisstraße Südtangente, ist dann naheliegend. Und das Navi ist für viele Autofahrer die höchste Autorität. Da kann es schon mal sein — wie ich aus eigener Erfahrung weiß —, dass selbst die Ortskenntnis des Mitfahrers nur noch ungern berücksichtigt wird. Die an den Straßen aufgestellten Schilder der Verkehrsleitung spielen für diesen Typ Autofahrer dann auch keine Rolle mehr. Gerade in Karlsruhe gab es ja schon einige Vorfälle, bei denen Autofahrer im blinden Vertrauen auf Navis den Straßenbahngleisen gefolgt sind und dann feststeckten.

2015 hatte der VCD bereits die Umwidmung der Südtangente zur Bundesstraße angemahnt. Damals wurden weitere Teile der B 10 und der B 36 in der Region mautpflichtig. Die Südtangente Ost konnte nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig hatten Verkehrsuntersuchungen gezeigt, dass die Einführung der Mautpflicht 2012 auf der B 10 ab Wörther Kreuz über die Rheinbrücke Maxau bis zur Abfahrt Kühler Krug sowie auf der B 9 von Wörth nach Ludwigshafen auf beiden Strecken zu einer deutlich messbaren Reduzierung des LKW-Aufkommens geführt hat.

Vorstößen zur Höherstufung der Südtangente wurde bislang entgegengehalten, langfristig solle die B 10 auf die Nordtangente verlegt werden. Nachdem die Nordtangente Ost im Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan nicht mehr enthalten ist, greift dieses Scheinargument nicht mehr. Die Fraktionen von Grünen und Kult haben das erkannt und einen entsprechenden Antrag im September in den Karlsruher Gemeinderat eingebracht. Leider findet die Stadtverwaltung jetzt andere Vorwände, mit denen sie dem Antrag entgegengetreten ist. Die Stadt würde die Planungs- und Bauhoheit an der Südtangente verlieren, heißt es da. Und beim Übergang der Straßenbaulast sei der Erhaltungsrückstau auszugleichen, während die Unterhaltungslast in der Kriegsstraße unverändert bei der Stadt bleiben würde. Überzeugend ist diese Argumentation nicht. Der „Erhaltungsrückstau an der Südtangente“ sind Kosten, die so oder so auf die Stadt zukommen. Würde sie durchgehend zur B 10 umgewidmet, wäre die Stadt die Erhaltungskosten allerdings anschließend los. Und ob man einen — meist bauwütigen — Bundesverkehrsminister vom Planen abhalten kann, wenn er da irgendwann Ausbaumaßnahmen im Sinn hat, könnte man auch hinterfragen. Die Entscheidung über die Umwidmung fällt letztlich in Berlin. Und dann könnte es ggfs. mit der Umwidmung ganz schnell gehen.

Reiner Neises

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 3/16

Stand des Artikels: 2016! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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