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Mit der Einführung des neuen Jahresfahrplans am 10. Dezember 2006 bietet die Freiburger Verkehrs AG ihren Fahrgästen erstmals eine Pünktlichkeits- und Anschlussgarantie an: Verspätet sich ein Fahrzeug der VAG um mehr als 10 Minuten, dann bekommen die betroffenen Fahrgäste einen Einzelfahrschein — Preisstufe 1 — erstattet, sofern dieser Anspruch binnen 5 Tagen bei der VAG angemeldet wird. Zudem wird garantiert, dass alle an den Endhaltestellen vorgesehenen Anschlüsse von der Stadtbahn auf VAG-Busse eingehalten werden. Das heißt: Alle Verbindungen, die im Druckfahrplan an den Endstellen als Umsteigebeziehungen kenntlich gemacht sind werden künftig garantiert. Sollte dies einmal nicht der Fall sein und die nächste planmäßige Fahrtmöglichkeit erst wieder nach mindestens 20 Minuten besteht, so wird eine Taxifahrt bis zu 10 Euro erstattet. Nach 20 Uhr entfällt die Zeitbeschränkung von 20 Minuten. Dieses Garantieversprechen ist eine freiwillige Zusatzleistung, eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/07
Stand des Artikels: 2007! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.