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Unten negatives Beispiel Rheinhafen-/Daxlander Str.
Oben positives Beispiel Garten-/Steinhäuserstraße
Fotos: J. Meister

Vorfahrt für Abbieger?

Grundsätzlich haben Fußgänger gegenüber abbiegenden Radfahrern und Autos Vorrang. Geradeaus fahrende Fahrradfahrer haben auf der Straße oder auf den straßenbegleitenden Radwegen Vorrang gegenüber dem abbiegenden Autoverkehr. An vielen Kreuzungen wird dies schon seit mehreren Jahren durch Verkehrsinseln ausgehebelt, an denen ein kleines dreieckiges “Vorfahrt-gewähren-Schild” angebracht ist. Dies führt dazu, dass das grundlegende Prinzip nicht immer gilt und mancher Autofahrer sich auch an anderen Stellen die Vorfahrt nimmt. Positive Alternativen sind dagegen rote Radstreifen auf der Kreuzung und Zebrastreifen für Fußgänger. Hier behalten Radfahrer und Fußgänger ihren Vorrang. Wir hoffen, dass die kleinen “Vorfahrt-gewähren-Schilder” bald der Vergangenheit angehören.

Johannes Meister

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/07

Stand des Artikels: 2007! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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