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Dass der Nachtverkehr nicht die Angebotsausweitung bringt, die suggeriert wird, wurde durch den Fahrgastverband PRO BAHN bereits publik gemacht. Aber auch in anderen Bereichen ist der KVV weit weniger fortschrittlich, als er es gerne hinstellt. So wird die „freiwillige Mobilitätsgarantie“ als „Pilotprojekt in Karlsruhe“ verkauft. Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten gibt es 5 € Erstattung. Die Erstattung gibt es aber nur, wenn die Störung durch das Verkehrsunternehmen selbst verursacht wurde und nicht z. B. durch einen Falschparker im Gleisbereich. Verpasst man den letzten Anschluss, so werden bis zu 25 € Taxikosten erstattet.
Mobilitätsgarantien bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten gibt es aber schon bei zahlreichen Verkehrsverbünden. Vorreiter ist der nordhessische Verkehrsverbund NVV in der Region um Kassel: Dort gibt es bereits ab 5 Minuten Verspätung die vollen Fahrtkosten zurückerstattet. Die Taxifahrt auf Kosten des Verbunds ist nicht auf den letzten Anschluss beschränkt, sondern ab 20 Uhr zugelassen. Bei Verschmutzung der Kleidung durch verunreinigte Sitze an den Haltestellen oder in den Fahrzeugen können die Kasseler Fahrgäste Reinigungskosten in Höhe von bis zu 25 € erstattet bekommen. Es gibt schließlich noch eine Selbstverpflichtung des NVV, dass Beschädigungen oder Verschmutzungen an Haltestellen in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Hinweis des Kunden beseitigt werden.
Das Angebot des KVV ist also weit weniger fortschrittlich als dargestellt wird. Hier wünschen wir uns mehr Mut bei der Kundenfreundlichkeit.
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/09
Stand des Artikels: 2009! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.