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Am 6.11. hat das OVG Koblenz die Klage des BUND (und Partner incl. BUZO, PRO BAHN, VCD) gegen eine weitere Brücke zwischen Karlsruhe und Wörth überwiegend abgewiesen. Zwar seien naturschutzrechtliche Belange erheblich beeinträchtigt und müssten auch durch weitere Kompensationen ausgeglichen werden, das Interesse der Pfälzer hinsichtlich einer Entflechtung des Wörther Kreuzes wären jedoch — insbesondere da sie im BVWP sei — höher zu werten. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen, daher hat der BUND Rheinland-Pfalz eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG in Leipzig eingereicht. Aufgrund der gravierenden Eingriffe in die Vogelschutzgebiete interessiert sich jetzt auch die Europäische Kommission für den Fall. Wir waren mehr als positiv überrascht über die bisherigen Spenden. Da die Klage auf der Pfälzer Seite aber deutlich mehr Mittel als erwartet erfordert hat sind inzwischen alle Ressourcen aufgebraucht. Voraussichtlich im April 2020 steht auch die Klage der baden-württembergischen Seite am VGH Mannheim an. Dafür benötiget der BUND dringend weitere Spenden:
Zweck „Widerstand gegen Rheinbrücke und Nordtangente“,
IBAN DE98 6605 0101 0108 2558 37,
Sparkasse KA
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/20
Stand des Artikels: 2020! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.