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Parkende Wohnmobile, Kleintransporter, ...

Historischer Bulli, noch relativ klein; Fotos: Heiko Jacobs
Zwischen diesen beiden Kleintransportern versteckt sich
ein „Kleiner“ in der Baumeisterstr., wann sieht der wohl beim Ausparken einen Radler auf dem Schutzstreifen?
Drei vermutlich zu schwere Gehwegparker
Victor-Gollancz-Str. / Hbf
Anhänger dürfen hier nur 2 Wochen lang parken
Parkstreifen, daher keine Gewichtsgrenze
Bahnhofstraße: Auf der linken Seite kein Anwohnerparken, daher parken hier gerne auch Auswärtige

Früher war nicht alles besser, aber vieles kleiner. Das gilt nicht nur für Wohnungen und Fernseherdiagonalen, sondern auch für Kraftfahrzeuge. Früher parkten fast nur Pkw (Personenkraftwagen) in Wohngebieten. Wenn sich doch mal ein „Bulli“ in ein Wohngebiet „verirrte“, war er kaum größer als heutige Pkw. Ganz anders die heutigen Zustände. Nicht nur, dass Pkw immer größer werden als Van, SUV & Co., und damit alle modernen Entwicklungen mit kraftstoffsparenden Motoren und Karosserien konterkariert werden durch das höhere Gewicht (und mehr PS). Zudem werden immer mehr Kleintransporter und Wohnmobile auch in Wohngebieten geparkt.

Das führt zu vielen Problemen. Für den Radverkehr ist es eine Sicherheitsfrage, da daneben geparkte Pkw bei Schräg- und Querparkplätzen praktisch keine Sicht auf den Verkehr haben, insbesondere nicht auf den Radverkehr, der oft zu nahe an den Autos fährt oder sogar auf Schutz- und Radfahrstreifen so zwangsgeführt wird. Die auf Pkw ausgelegten Parkplätze sind oft zu schmal und kurz für Transporter und Wohnmobile, daher stehen sie oft über Markierungen hinaus. Schön sieht eine so vollgestellte Straße auch nicht aus, von der eingeschränkten Sicht der Bewohner der Erdgeschosse ganz zu schweigen, die nun auf „Wände“ statt auf die lebendige Straße schauen müssen.

Die Frage „Darf der das?“ bringt ein weiteres Problem zu Tage, sofern es sich um Gehwegparken handelt. Egal ob per Schild oder, wie in Karlsruhe oft, per weißer Linie: Halb oder ganz auf dem Gehweg parken dürfen nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen! Das kann schon für größere SUV ein Problem werden, denn die heutigen Führerscheine sind auf eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t ausgelegt. Das Ausreizen dieser Grenze ist beliebt und bei vielen modernen Fahrzeugen zu finden (beim o. g. „Bulli“ noch nicht). Für E-Autos mit schwerem Akku wird gerade eine EU-weite Anhebung der Pkw-Führerscheingrenze auf 4,25 t diskutiert! Gehwege sind aber nicht auf so schwere Fahrzeuge ausgelegt und gehen daher mit der Zeit kaputt ... Übrigens: „Zulässige G.“ heißt, dass nur Ladung ausladen nicht hilft.

Auf Park- und anderen Seitenstreifen und Fahrbahnen gibt es diese 2,8-t-Grenze aber nicht. Kleintransporter sind eigentlich Lkw, regelmäßiges Parken ist für die in Wohngebieten nachts und sonntags aber erst ab 7,5 t verboten bzw. für Anhänger ab 2 t. (Wohn-)Anhänger dürfen zudem maximal 2 Wochen an derselben Stelle stehen. Sind markierte Parkstände am Fahrbahnrand zu schmal, gilt für das Überschreiten: Zum Gehweg nimmer, zur Fahrbahn immer, es sei denn, es ist aus anderen Gründen verboten (beschildertes Haltverbot für die Fahrbahn, ggfs. Zone, zu schmale Restfahrbahn: Es müssen 3,05 m frei bleiben, auch bei „nur“ durchgezogener Linie).

Ist das eine gute Entwicklung? Eigentlich nicht ... Kann man was dagegen machen? Auch nicht leicht, wenn keine Breiten- oder Gewichtsgrenze überschritten wird. Denkbar wäre es, Anwohnerparken nach Größe und Masse zu staffeln. Für eine größere Wohnung muss man ja auch mehr zahlen als für eine kleinere. Man müsste es aber in der ganzen Stadt machen, sonst passiert das, was man in der Bahnhofstr. sieht: Die „Großen“, dort teils sogar von auswärts, parken dann auf der anderen Seite ... Apropos Wohnung: Keller zu klein? Keine sicheren Radabstellplätze vorhanden? Kleintransporter anschaffen und vor der Tür parken, schon hat man „günstig“ Abstellraum zu Lasten der Allgemeinheit geschaffen! Solche Ideen kursierten schon im Netz, insbesondere wenn Genehmigungen für abschließbare Radboxen nicht zu erhalten waren. Man muss nur alle drei Tage nachschauen, ob temporäre Haltverbote eingerichtet wurden, und alle zwei Jahre zum TÜV. Die Idee ist doch Wahnsinn? Ja! Aber derzeit völlig legal. Zeit Lösungen zu suchen.

Heiko Jacobs

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