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Die östliche Rheinstraße ist zusammen mit der Kaiserallee die kürzeste Verbindung zwischen der City und dem Nebenzentrum Mühlburg und wegen der Geschäfte dort auch Ziel vieler Radler. Während die Kaiserallee mit ihren Anliegerfahrbahnen eine für Radler subjektiv angenehme Ost-West-Infrastruktur bietet, mussten sie sich in der Rheinstraße die Fahrbahn mit den Autos teilen. Das führte offenbar dazu, dass der Radanteil dort niedriger ist als es der Bedeutung dieser Achse entspräche und dass es relativ viele Radler auf Gehwegen gibt. Daher gab es eine Gemeinderatsanfrage, ob mit relativ einfachen Mitteln (Markierungen) ein Angebot für Radler geschaffen werden kann. Dies ist Anlass des Verkehrsversuches, der Mitte 2006 vom Planungsausschuss beschlossen wurde. Der VCD hat sich damals kritisch zur beschlossenen Variante 3 geäußert. Erste Beobachtungen bestätigen die Zweifel.
Der obere und mittlere Teil der Grafik rechts wurde von der offiziellen Grafik des Versuchs maßstabsgetreu abgezeichnet und ergänzt. Man findet sie im Web unter karlsruhe.de/radverkehr. Im oberen Teil zeigt sie den Zustand, den man bisher als unbefriedigend empfand: Viele Radler fühlen sich in der Tat von den Autos an den Rand gedrängt und fahren daher im gefährlichen Schwenkbereich sich öffnender Autotüren (Tür ergänzt) und werden zudem oftmals ohne Fahrspurwechsel zu eng von den Autos überholt.
In der Mitte wird die derzeit markierte “eierlegende Wollmilchsau” dargestellt: überbreite Fahrbahn für Autos, damit PKWs bei Bedarf weiter zweispurig fahren können, und Schutzstreifen für Radler. Darunter ergänzt die sich so ergebenden Abstände mit 1,9 m breiten Autos (Mittelklasse+Spiegel) und 0,7 m breiten Fahrrädern (Stadtrad), Rad und Auto “stören” sich so nicht mehr. Aber: Radler kommen nur haarscharf an einer offenen Tür vorbei. Und wenn die Autos wie bisher zweispurig fahren, haben Radler schon “offiziell” laut Graphik nur 0,65 m Abstand zu Autos: weniger als die Hälfte des von Gerichten geforderten Mindestabstands beim Überholen!
Korrekter Abstand zu Parkern, aber am Strich |
Radler zu dicht an Parkern, Auto zu dicht am Schutzstreifen |
Aber ist dieser ohnehin zu geringe theoretische Abstand überhaupt praktisch da? Das untere der Bilder des Blocks rechts lässt befürchten, dass dem nicht so ist! Man sieht Autos auch dann nebeneinander fahren, wenn dort Radler sind. Und sie tun es mit fast keinem Abstand zur Linie oder berühren sie sogar, Kollisionsgefahr! Folge: Die Radler fahren immer noch am rechten Rand im Schwenkbereich der Türen. Mit ausreichendem Abstand zu Parkern fahren sie allenfalls, wenn keine Autos da sind, wie beim oberen Bild. Man sieht auch, dass sich noch längst nicht alle Radler auf die Fahrbahn trauen...
Die Radler haben mit diesem “Schutzstreifen” nur noch die Wahl zwischen Pest oder Cholera: Abstand nach rechts ungenügend oder nach links? Wenn nicht nur PKWs fahren sondern Kleintransporter oder wenn ein Rad mit (Kinder-)Anhänger unterwegs ist, sieht die Rechnung noch schlimmer aus ...
Durchschnittliche Radler haben durch diesen Streifen keinerlei Sicherheitsgewinn! Selbstbewusste Radler, die bisher nicht so weit rechts fuhren, wie der Schutzstreifen es nun nahe legt, haben sogar einen Verlust an Sicherheit!
Daher sei an dieser Stelle die Rechtslage bezüglich “Benutzungspflicht” solcher Schutzstreifen betrachtet: § 2 Abs. 4 StVO besagt, dass eine Benutzungspflicht von “Radwegen” nur besteht, wenn dort ein blaues Schild mit weißem Rad steht: Dies ist hier nicht der Fall. Einige wollen eine “Benutzungspflicht” aus dem allg. Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 herauslesen. Allerdings besagt die bisherige Rechtssprechung, dass diesem Gebot bei einem Abstand von 0,8 m vom Fahrbahnrand ohne bzw. — wie hier — von 1,0 m mit parallel zur Fahrbahn parkenden Autos Genüge getan wird. Einige Urteile geben Radlern sogar eine Mitschuld, wenn man mit zu geringem Abstand in eine offene Tür radelt. Wenn man diese Abstände einhält und so mit Anhänger oder Dreirad schon jenseits der Striche fährt, dürfte das nicht zu beanstanden sein. Mit Normalrad fährt man mit korrektem Abstand nach rechts bereits direkt am Rand des linken Strichs. Wenn dann regelmäßig Autos mit Nullabstand überholen, dürfte ein Verlassen des Schutzstreifens zum Schutz des eigenen Lebens auch nicht zu beanstanden sein. Aber ohne Gewähr: Urteile zur Nichtbenutzung von Schutzstreifen gibt es unseres Wissens nach noch nicht.
Kritische Ecke am Entenfang |
Die “VwV zur StVO zu Zeichen 340” gibt übrigens Vorgaben, wann Schutzstreifen eingerichtet werden dürfen. Der VCD hat bereits im Planungsausschuss auf Zweifel hingewiesen, dass die Kriterien, die dort für den Fall mit Gegenverkehr definiert wurden, auf geteilte Fahrbahnen übertragen werden können.
Es gibt über diese allgemeine Kritik hinaus noch stadteinwärts spezielle Gefahrenstellen, zum einen am Entenfang, (Bilder unten links): Hier verengen sich die beiden Fahrspuren vor der Ampel ausgerechnet in einer leichten Rechtskurve zur überbreiten Fahrspur. Wenn Autos nebeneinander auf die Verengung zufahren und das linke Auto der Kurve folgt, wird der rechte Autofahrer reflexartig ebenfalls nach rechts ziehen ohne daran zu denken, dass rechts von ihm ja eben noch ein Schutzstreifen war... Dass noch nichts passiert ist, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass Radfahrer bisher nur selten zusammen mit einem Autofahrerpulk ankamen.
Problem Ausparker | |
Zum anderen ist stadteinwärts bei den Schrägparkern kein breiter Schutzraum vorhanden wie stadtauswärts. Wie weit einzelne Autos herausragen, sieht man auf dem linken oberen Bild. Frage: Wie viele Autos “verstecken” sich hinter dem Kombi mit den getönten Scheiben und würden im “Blindflug” ausparken? Zwei laut Ausschnitt. Auf dem rechten Bild sieht man, wie weit ein Auto bereits auf dem Schutzstreifen steht, bevor der Fahrer überhaupt am Nebenparker vorbei nahe Radfahrer sehen kann, von schnellen, noch entfernteren Radlern ganz zu schweigen ...
Notfalls lässt man es wie es war: Dann können zumindestens selbstbewusst nicht allzu weit rechts fahrende Radler sicher fahren. Den Radverkehrsanteil würde man ohne Aufklärung über sicheres Radfahren aber nicht erhöhen.
Oder Nägel mit Köpfen: Man verzichtet auf die Option des zweispurig fließenden Autoverkehrs und markiert eine ausreichend breite Radspur wie in der Durlacher Allee. Bezüglich der Verkehrsmenge ähneln sich beide Straßen, es wäre machbar, aber es ist mit Widerständen der Auto- und Handels-Lobby zu rechnen, die jetzt schon über angeblich vermehrte Staus klagt ...
Oder man geht wieder wie vorher zum Mischverkehr über, aber mit schmalerer rechter Spur: bspw. 2,8 m, so dass Radler nicht mehr ohne Fahrspurwechsel überholt werden können.
Unterstützt durch Fahrrad-Piktogramme in der Mitte dieser Spur kann man verdeutlichen, dass hier bevorzugt Radler fahren sollen, in der Mitte und eben nicht am Rand! Plus zusätzliche Auto-Symbole: Hier können bei Bedarf auch Autos vorsichtig fahren, z. B. zum Abbiegen, Einparken, Warten vor Ampeln etc., siehe Skizze unten.
Der Versuch wird übrigens durch die Fachhochschule wissenschaftlich begleitet mit Verkehrszählungen und Auswertung von Videoaufnahmen, jeweils vorher und nachher. Es ist also noch zu hoffen, dass bald erkannt wird, dass der jetzige Versuch einer es allen Recht machenden “eierlegenden Wollmilchsau” der falsche Weg ist und dass man im Rahmen eines Versuchs auch mal was Neues wagen kann. Neu? Eigentlich wäre es nur ein ganz normales Miteinander im Verkehr ...
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/07
Stand des Artikels: 2007! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.