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Vertane Chancen für Begrünung — Negativbeispiele aus Karlsruhe Fotos: Mari Däschner | |
Wer kennt sie nicht, die in den letzten Jahren so in Mode gekommenen Schottergärten. In Weiß und Grautönen liegen sie vor Häusern, mal in ruhigen Vororten, mal direkt an viel befahrenen Straßen inmitten der Stadt, und strahlen außer Sommerhitze nichts als ewige Tristesse und Lebensfeindlichkeit aus. Als „Gärten des Grauens“ und „Todeszonen“ wurden sie schon bezeichnet, und tatsächlich bieten die Kies- und Steinflächen keinen nennenswerten Lebensraum für Pflanzen oder Tiere. Daran ändern auch die häufig solitär in die Schotterwüsten gesetzten Koniferen oder andere trostlos wirkende Gewächse nicht viel. Befragt nach ihrer Motivation zur Anlage solch gestalteter Vorgärten geben Hausbesitzer*innen gerne den vermeintlich geringen Pflegeaufwand oder die besondere Ästhetik an, die wohl an japanische Gartenkunst erinnern soll.
Doch die Wahrheit ist, dass sich auf den anfangs sauberen Flächen in relativ kurzer Zeit Algen und Moose ansiedeln und vom Wind transportierte Pflanzen- und Bodenteilchen eine Humusschicht bilden, in der wiederum Wildpflanzen aufwachsen können. Um diese unerwünschte Belebung zu verhindern, wird also vielfach regelmäßig zu Laubbläsern und Hochdruckreinigern oder sogar zur Pestizidspritze gegriffen — von geringem Pflegeaufwand kann so nicht mehr die Rede sein!
Nun hat die baden-württembergische Landesregierung das Verbot solcher Schottergärten gesetzlich verankert — eine Folge der auch von der BUZO unterstützten Initiative „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019. Zwar waren sie auch schon zuvor eigentlich nicht erlaubt, doch mit der im Juli 2020 verabschiedeten Gesetzesnovelle herrscht nun Klarheit: Schottergärten sind verboten und müssen jetzt auch in begrünte Flächen umgestaltet werden. Auf diese Weise werden Hausbesitzer*innen in die Verantwortung genommen, ihren Beitrag für Artenvielfalt und Biotopschutz zu leisten. Wenn die (Vor-) Gartengestaltung möglichst naturnah erfolgt, ist auch tatsächlich von einem Gewinn aus Naturschutzsicht auszugehen. Zweifellos hat eine Rückkehr zu „echten“ Gärten eine positive Wirkung auf den Boden, seine Wasserspeicherfähigkeit und auf das Mikroklima — wichtige Faktoren in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens.
Interessant wird die Frage der Umsetzung des Verbots: Wie können Grundstücksbesitzer dazu gebracht werden, die bereits angelegten Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln? In Karlsruhe agiert die Verwaltung bisher sehr zurückhaltend. Hier wird argumentiert, dass wegen begrenzter Kapazitäten beim Personal und des befürchteten Aufwands der Einzelfallprüfung, den eine Erfassung der Schottergärten, Benachrichtigung und Aufforderung der Grundstücksbesitzer, Kontrolle des Umbaus usw. nach sich ziehen würde, eine Wiederbegrünung der bestehenden Steinflächen nicht erzwungen werden kann. Außerdem werden langwierige juristische Auseinandersetzungen befürchtet.
Ein bisschen besser sieht es aus bei Neubauvorhaben. Hier können wir zumindest hoffen, dass durch die Zuständigkeit des Bauordnungsamtes die Anlage von neuen Schottergärten verhindert wird. Ein schwacher Trost. Denn die Stadt setzt ganz auf Bewusstseinsbildung durch Beratung und den Ausbau von Förderprogrammen — da ist abzusehen, dass wir noch sehr lange viel zu viele Schottergärten in Karlsruhe in Kauf nehmen müssen.
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/20
Stand des Artikels: 2020! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.