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Die Monopolkommission warnt erneut vor integriertem Bahnkonzern

Die Monopolkommission hat am 28. September ein Sondergutachten zur geplanten Privatisierung der Deutschen Bahn veröffentlicht. Danach wäre die Privatisierung der Deutschen Bahn AG mit Schienennetz als vertikal integriertes Unternehmen aus wettbewerbspolitischer Sicht ein schwer zu korrigierender Fehler.

Dem Gutachten des unabhängigen Expertengremiums zufolge wird der Wettbewerb im Bahnsektor nachteilig beeinflusst, wenn die Deutsche Bahn AG weiterhin — als Eigentümer oder als Verwalter — über die Infrastruktur verfügen kann. Der Grund liegt in den zahlreichen Diskriminierungsmöglichkeiten, welche sich für die Deutsche Bahn AG ergeben würden, wenn sie weiterhin über das Netz verfügen kann. Dies gilt insbesondere, wenn die Befugnisse der Bundesnetzagentur weiterhin massiv eingeschränkt sind.

Die Kommission empfiehlt daher, den Infrastrukturbereich als sogenanntes natürliches Monopol zunächst komplett im Staatseigentum zu belassen und eine neutrale Infrastrukturgesellschaft mit der Verwaltung sowie Vergabe der Trassen zu beauftragen. Für die Transportgesellschaften ist dagegen eine vollständige Privatisierung anzustreben.

Durch eine Privatisierung der Deutschen Bahn AG mitsamt Schienennetz werden nach Ansicht der Monopolkommission wertvolle Optionen für eine zukünftige Politikgestaltung ohne Zwang frühzeitig aufgegeben. Eine möglicherweise später gewünschte horizontale Aufteilung des Netzes oder eine Ausschreibung von gemeinsamen Aufträgen für Transportleistungen und Netzbetrieb in den Bereichen des Regionalverkehrs, in welchen nur ein geringes oder gar kein Potenzial für Wettbewerb auf der Schiene besteht, wäre bei einer heutigen Privatisierung nach dem integrierten Modell kaum mehr möglich. Insofern würden bei einer Teilprivatisierung nach integriertem Modell künftige Einflussmöglichkeiten unnötig eingeschränkt.

Über diese wettbewerbspolitische Skepsis hinaus sieht die Kommission auch europa- und verfassungsrechtliche Bedenken sowie erhebliche finanzielle Risiken für den Steuerzahler bei einem integrierten Börsengang der Bahn mitsamt Netz. "Problematisch ist des Weiteren, dass bei einem integrierten Börsengang aus verfassungsrechtlichen Gründen lediglich eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG von maximal 49 % möglich wäre", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr. Jürgen Basedow. "Somit hätte eine Teilprivatisierung zur Folge, dass der Bund weiterhin Mehrheitsaktionär bliebe und somit die Risiken der internationalen Expansionsaktivitäten eines global agierenden Logistikkonzerns mit zu tragen hätte". Auch deshalb spricht sich die Monopolkommission für eine eigentumsmäßige Trennung des Netzes von der Deutschen Bahn aus.

Quelle: Pressemitteilung der Monopolkommission

He

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 3/06

Stand des Artikels: 2006! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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