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- Frage 1.8 Streuobstwiesen:
- Der Bestand der ökologisch hochwertigen Streuobstwiesen geht nach wie vor trotz aller Fördermaßnahmen drastisch zurück. Der Großteil der noch vorhandenen Obstbäume wird unregelmäßig oder gar nicht mehr gepflegt. Ältere Bäume werden oft entfernt und nicht wieder ersetzt. Bei falscher Bewirtschaftung geht der Artenreichtum der Wiesen zurück. Ökonomische oder andere Anreize zum Erhalt der Streuobstflächen fehlen.
Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem weiteren Verfall der Streuobstbestände auf städtischem Grund sowie auch auf privaten Flächen entgegen zu treten?
- Antwort:
- Streuobst-Bestände auf städtischem Grund fallen meist aus der Förderung der Landesregierung. Das Agrarumweltprogramm MEKA III wurde eingerichtet für landwirtschaftliche Betriebe. Die Fördermaßnahmen Ökologischer Landbau richten sich an Erwerbs-Obstbauern. Im Jahr 2010 waren im Stadtkreis Karlsruhe 3.979 ha landwirtschaftliche Fläche registriert, bewirtschaftet von 65 Betrieben, zumeist im Nebenerwerb. Sie alle finden in ihren jeweiligen Berufsverbänden Rat und Hilfe, um die entsprechenden Anträge zu stellen. Kommunen können Mittel gemäß der Landschaftspflegerichtlinie beantragen. Außerdem macht der Verein "Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe" eine wegweisende Arbeit. Auch die Stadt Karlsruhe sollte beitreten. Und sie sollte prüfen, inwieweit einzelne Besitzer von Streuobstbäumen unterstützt und durch zusätzliche städtische Mitteln finanziell gefördert werden könnten.
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