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Wegweisung weist in zu schmalen Weg; Foto: Erich Fey |
In den letzten Monaten hat es in Baden-Württemberg verstärkt Diskussionen um die Aufhebung der sogenannten 2-Meter-Regel gegeben. Diese verbietet, wie der Name schon vermuten lässt, im Wald das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite. Mehrere Radfahrverbände, darunter der ADFC, haben eine Petition an den Baden-Württembergischen Landtag eingereicht, welche 58.210 Unterschriften umfasst. Die grün-rote Landesregierung hat aber bereits verlauten lassen, dass die 2-Meter-Regel voraussichtlich beibehalten wird.
Begründet wird dies unter anderen mit der Unfallgefahr auf schmalen Wegen. Auf den ersten Blick erscheint dies zwar logisch, jedoch muss man dabei auch bedenken, dass schmale Pfade auch längst nicht so hohe Geschwindigkeiten zulassen wie 3 m breite Asphaltpisten. Hier ist auch wegen der viel größeren Geschwindigkeitsunterschiede naturgegeben ein viel größeres Konfliktpotenzial zwischen Radfahrern und Fußgängern gegeben. Da also die Sicherheitsaspekte überschaubar bleiben, muss man feststellen, dass die Radfahrer wieder einmal völlig unnötig in viele rechtliche Grauzonen gelenkt werden. Beispielsweise sind nicht wenige Abschnitte des Radroutennetzes auf Waldwegen angelegt, die schmaler als 2 m sind. Und um den Sachverhalt noch unverständlicher zu gestalten, werden Radfahrer an vielen anderen Stellen ja sogar gezwungen solche schmalen Wege zu verwenden.
Zusätzlich sollte bedacht werden, dass auch durch Mountainbiking sanfter Tourismus ins Land geholt wird. Dieser bringt die Menschen wieder näher zur Natur. Natürlich wird es immer wieder rücksichtslose Mountainbiker geben, genauso wie es rücksichtslose Wanderer und Hundehalter geben wird. Wollte man die Natur bedingungslos schützen, müsste man sie alle aus dem Wald aussperren. Jedoch würde dies wohl längerfristig dazu führen, dass den Leuten die Natur nicht mehr bewusst wäre und der Naturschutz auf weit weniger Verständnis stoßen würde.
Daher muss die Natur erlebbar sein, egal ob nun auf dem Rad, zu Fuß oder mit dem Hund. Nur so kann sie auch geschützt werden. Dass man sich dabei rücksichtsvoll gegenüber der Natur und seinen Mitmenschen verhält, sollte eigentlich Jedem klar sein.
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/14
Stand des Artikels: 2014! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.