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Südlich von Lachwald und Büchig: Die Tierwelt kann hier noch gut zwischen Hardtwald und Wäldern an der Pfinz wechseln; Foto: Heiko Jacobs |
Lachwald (Bildmitte) zwischen Hardtwald und Alte Bach bzw. Pfinz samt Wälder; Luftbild aus 2005, PD, F. Ramm |
Vom Turmberg: Im Vordergrund Gewerbegebiet Hagsfeld mit Bosch als größtem Gebäude, darüber stechen die Büchiger Hochhäuser raus mit Lachwald rechts dahinter und Hardtwald im Hintergrund. Links ist zu erahnen, dass südlich von Büchig der Übergang für Tiere vom Hardtwald schon schwierig ist; Foto: Heiko Jacobs |
Wenn diese Ausgabe der umwelt&verkehr erscheint, wird die Entscheidung schon gefallen sein. Ein Wohnungsbauvorhaben der Stadt Stutensee zwischen den Stadtteilen Büchig und Blankenloch erhitzt die Gemüter. So soll Wald auf einer Fläche von 7 ha dem Wohnungsbau geopfert werden. Um das zu verhindern setzt sich die Bürgerinitiative „Lachwald Erhalten“ für den Erhalt des Waldes und gegen den Wohnungsbau ein. Am 21.8.2017 haben die Mitglieder 3.333 Unterschriften für ein Bürgerbegehren der Verwaltung übergeben. Damit war der Weg frei für einen Bürgerentscheid: Am 18.2.2018 (nach geplantem Druck des u&v) haben die Stutenseer Bürger über folgende Frage entschieden: „Sind Sie dafür, dass der Lachwald in seiner jetzigen Form erhalten bleibt und der Beschluss des Gemeinderats zur Aufstellung eines Bebauungsplans ‚Lachwald II‘ aufgehoben wird?“
Die Agenda-Gruppe Natur und Umwelt, die BUND-Ortsgruppe Stutensee und der NABU haben sich schon frühzeitig gegen die Bebauung ausgesprochen. Sie wiesen dabei vor allem auch auf die Artenvielfalt des Lachwalds hin. Ein über Jahrzehnte gewachsener Wald ließe sich ohnehin nicht einfach durch Aufforstung an anderer Stelle ersetzen.
Das Bauprojekt liegt zudem im Bereich einer „Grünzäsur“, die nur im „Ausnahmefall“ bebaut werden darf. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein als Regionalplanungsinstanz begründet die Ausnahme u. a. durch eine „flächensparende, nachfragegerechte Siedlungsdichte durch gemischte Bauformen, also Einfamilien- und Doppelhäuser genauso wie Geschosswohnungsbauten mit Mietobjekten“. Doch seit wann sind Einfamilien- und Doppelhäuser flächensparend? Entscheidend ist wohl eher das Wort „nachfragegerecht“, soll heißen: „leicht zu verkaufen“.
Als weitere Begründung wird der Verzicht auf ein Bauvorhaben an anderer Stelle angeführt. Doch gerade diese Argumentation darf nicht Schule machen: Schließlich könnte man auf diese Weise auch taktisch geschickt Flächen ihrem Schutz berauben, indem man andernorts nicht mehr gewünschte Baugebietsprojekte dafür „großzügig aufgibt“.
Doch der Lachwald hat seinen Schutz ja aus gutem Grund erhalten, sonst hätte man ihn auch nicht als Grünzäsur ausgewiesen: Das Waldgebiet ermöglicht eine Biotopvernetzung zwischen dem Hardtwald, dem östlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet und dem Waldgebiet Füllbruch jenseits der Pfinz. Die abkühlende Wirkung des Waldgebiets, die höher ist, als die der nördlich gelegenen Felder, hat eine positive Wirkung auf die Lebensqualität der bestehenden Bebauung in Büchig. Schließlich bietet der Lachwald auch eine wichtige Erholungsfunktion für Büchig.
Letztendlich werden die Bürger entscheiden. Die Zukunft wird zeigen, welche Auswirkungen diese Entscheidung hat. Die Abwägung zwischen Natur und Wohnungsbau fällt verständlicherweise nicht leicht. Wie auch immer der Bürgerentscheid ausgegangen ist, die BUZO sieht im Bauprojekt der Stadt Stutensee wieder ein Beispiel, dass der Flächennutzungsplan für den Umweltschutz allzu oft ein Papiertiger ist.
Weitere Infos unter lachwald-erhalten.de und rettet-den-lachwald.de
Durch „Verzögerungen im Betriebsablauf“ bei Erstellung des u&v können wir noch das vorläufige Endergebnis nachreichen:
2733x Nein, 7267x Ja zum Erhalt des Lachwaldes, damit ist dafür nicht nur die Mehrheit, sondern auch das Quorum (4795) deutlich erreicht und die Abstimmung für 3 Jahre verbindlich, so lange kann nur ein neuer Bürgerentscheid das Ergebnis aufheben, danach auch eine Gemeinderatsmehrheit.
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 1/18
Stand des Artikels: 2018! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.