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In der letzten Ausgabe berichtete ich, dass man in B-W das Rad kostenlos mitnehmen kann.
Einige meldeten, dies sei nur möglich, wenn man mit einem Verbundfahrschein fährt, mit DB-Fahrschein aber nicht. Mir war das leider nicht bekannt. Aber diese Nachricht ist schon wieder überholt! Mittlerweile geht es auch mit DB-Fahrscheinen. Details siehe bahnundbike.de, eine Seite des ADFC B-W. Dort finden sich auch die Strecken ohne kostenlose Mitnahme oder mit speziellen Regeln. Nicht ohne Tücke ist die Mitnahme Mo-Fr bis 9°°, wie ein Erwischter telefonisch klagte. In Trams und Bussen untersagt, ist es in DB-Zügen erlaubt, aber kostenpflichtig! Bloß sind die KVV-Radfahrscheine aus den Automaten verschwunden. Laut KVV-Tarif gilt auch eine 2-Zonen-Einzelfahrkarte für Erwachsene.
Wo kann man das testen? Z.B. in den 2 Fahrradzügen an Sonntagen ab Karlsruhe:
9:00 Hochstetten
9:48 KA-Marktplatz
10:20 Ettlingen-Stadt
10:43 Bad Herrenalb
8:11 Karlsruhe Hbf
8:40 Rastatt
9:28 Forbach
10:04 Baiersbronn
10:30 Freudenstadt
Außerdem gibt es (noch? Gerüchteweise zu wenig genutzt!) den
z.B. Sa. 8:00, 11:20, 14:10 Rastatt-Unterstmatt, tw. zur Talsperre und Sonntags 7:30, 13:05 ab Rastatt und 9:35, 15:00 ab Forbach nach Unterstmatt/Schwarzenbachtalsperre. Mehr im KVV-Kursbuch oder bei Südwestbus 0721 / 966 86 10 bzw. suedwestbus.de
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/03
Stand des Artikels: 2003! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.