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Wie kurz ist kurz? Für eine neue Kurzstreckenkarte in Karlsruhe

Die Kurzstreckenkarte des Karlsruher Verkehrsverbunds dürfte eigentlich nicht so heißen. Es gibt nämlich keine Kurzstreckenregelung im Tarif, wie es in den meisten anderen Verbünden üblich ist. Dort gilt eine solche Karte für eine Fahrt über die Entfernung einer festgelegten Anzahl von Stationen. So gilt in Köln und Kassel die Kurzstreckenkarte über die Distanz von der Einstiegshaltestelle bis zur viertnächsten Haltestelle, in Berlin für 3 Haltestellen mit der Bahn und 6 mit dem Bus.

Doch bei uns in Karlsruhe ist alles anders: Sie gilt hier nämlich nur für den innersten City-Bereich, also zwischen Europaplatz, Karlstor, Ettlinger Tor, Mendelssohnplatz und Kronenplatz sowie in Durlach zwischen Auer Straße und Turmberg. Die Folge: Man zahlt mehr für eine Fahrt von der Mathystraße zum Europaplatz als vom dazwischen liegenden Karlstor zum Kronenplatz Zum einen ist diese Regelung nicht gerecht, z. B. gibt es in Mühlburg keine entsprechende Regelung, und zum anderen hilft sie nur begrenzt, neue Kunden für den KVV zu gewinnen.

Nach über 15 Jahren gehört die jetzige Regelung endlich auf den Prüfstand, damit die Kurzstreckenkarte ihrem Namen gerecht wird. Sonderregelung für die Innenstädte (1 Wabe für Innenstadt Karlsruhe und Ettlingen) können ja bestehen bleiben.

Johannes Meister

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/12

Stand des Artikels: 2012! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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