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CDU will Bürgerentscheid zur Nordtangente

Die Probleme bei der Südumfahrung Hagsfeld nahm nun die CDU zum Anlass, einen Bürgerentscheid zur ganzen Nordtangente zu fordern, also incl. Ostteil bis Theodor-Heuss-Allee, der Rheinbrücke samt Anschluss an die B36 und darüber hinaus dem Mittelteil, ohne letzteres genauer auszuführen. Oft genug haben sich CDU-Politiker aber schon positiv zu einem Hardtwalddurchstich oder -tunnel positioniert. Und diese durchgehende Nordtangente müsse umgehend zum Bundesverkehrswegeplan nachgemeldet werden, damit alles, insbesondere die Südumfahrung Hagsfeld in ihrer teuersten Variante, vom Bund finanziert wird. Wie aber jeder wissen sollte, ist dieser Bundesverkehrswegeplan hoffnungslos überzeichnet und damit alles andere als eine Gewähr für eine schnelle Finanzierung ...

Wie wäre der Ausgang eines Bürgerentscheids, wenn es zu einem solchen käme? Wer sich mit der Materie beschäftigt, der weiß, dass einige unhaltbare Versprechungen im Zusammenhang mit der Nordtangente im Umlauf sind. Angefangen beim Stau „auf“ der Rheinbrücke, die dafür aber gar nichts kann, weil die Ursache im nachfolgenden Straßennetz liegt, über diverse lärmgeplagte Bürger, darunter neben den Hagsfeldern sicher auch Knielinger, die an Straßen Richtung B36 wohnen, und Anlieger der Südtangente, die mit deren Entlastung geködert werden, wobei jedes Verkehrsgutachten bei genauerem Blick aussagt, dass das nicht zu einer hörbaren Lärmminderung führt. Demgegenüber stehen zum einen künftige Anlieger einer Nordtangente in Knielingen, Neureut, Nordwest- und Waldstadt als Gegner, zum anderen Bewohner vieler Stadtteile, die von alledem gar nicht direkt betroffen sind, bspw. in den Bergdörfern, und die evtl. nur die schnellere Erreichbarkeit von Zielen im Norden im Blick haben. Keine Seite kann sich sicher sein, wie das ausgeht. Im Unterschied zur Kombilösung hätte man bei der Propagandaschlacht wenigstens Stadt und Gemeinderatsmehrheit auf der Seite der Tangentengegner.

Dabei war die Nordtangente schon mal Thema eines Bürgerbegehrens mit 38.000 Unterschriften, davon über 30.000 gültig, somit eine 1980 ausreichende Anzahl. Die Stadtjuristen und die CDU, die damals noch eine absolute Mehrheit im Gemeinderat hatte, lehnten dies aber als unzulässig ab: „Das Planfeststellungsverfahren Nordtangente betreffe weder eine öffentliche Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift [Gemeindeordnung] noch handele es sich bei dieser Maßnahme des Bundes um eine Gemeindeeinrichtung, wenngleich die Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Planfeststellung eine bedeutende Gemeindeangelegenheit sei.“ Das erste Gegenargument besteht in der aktuellen Gemeindeordnung nicht mehr, das zweite immer noch, da die CDU sie als durchgehende Bundesstraße möchte. Leider wird erst nach Druck klar werden, wie die CDU etwas als zulässig erklären will, was sie 1980 noch als unzulässig sah, und wie die Stadt dies sieht.

Heiko Jacobs

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/15

Stand des Artikels: 2015! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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