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Bundesrechnungshof I: Die Rheinbrücke

Beim Gesamtthema Nordtangente sollte natürlich auch die Bundesrechnungshofkritik an der zweiten (Auto-) Rheinbrücke nicht unerwähnt bleiben. Dieser stellte im April (wieder mal) fest, dass die jetzige Planung nichts taugt. Die Brücke könne in ihrer jetzigen Dimensionierung allen bis 2025 prognostizierten Verkehr aufnehmen. Der Stau habe den Engpass „Knielinger Pförtner“ zur Ursache, nicht die Brücke. Eine zweite Brücke würde den Stau sogar verschärfen. Und der Brücke fehle die Fernverkehrsrelevanz, der Bund dürfe sie daher gar nicht finanzieren. Das Gutachten prognostiziert für 2025 23.500 Fahrzeuge/Tag, davon 1.151 Fzg/Tag Fernverkehr, laut Gutachten wären 1.000 Kfz/Tag für eine Fernverkehrsrelevanz nötig, haarscharf erfüllt. Der Bundesrechnungshof bezeichnet dagegen bei 5 % Fernverkehrsanteil die Fernverkehrsrelevanz als nicht erfüllt. Die CDU spricht in einer Reaktion darauf dem Bundesrechnungshof die Kompetenz ab, über nicht gebaute Projekte zu urteilen, und hat sich inzwischen vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages bestätigen lassen, dass alles paletti sei, sofern nur bis zur B36 weitergebaut würde. Laut einem Faktencheck-Gutachten liegt der Fernverkehrsanteil der Knielinger Umfahrung aber auch nur bei 1.162 Fzg/Tag. Mit 5.000 Fzg/Tag wesentlich größer wird der Anteil erst mit durchgehender Nordtangente incl. Hardtwalddurchstich.

Heiko Jacobs

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/15

Stand des Artikels: 2015! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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