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Von Schutzstreifen halte ich meist nicht viel: zu schmal und zu dicht an Parkern und Überholern. Nur von einem guten wusste ich, der seinem Namen gerecht wird: In einer Soester Einbahnstraße markierte man ihn mit genug Abstand zu Parkern und landete so mitten auf der ca. 4 m breiten Fahrbahn! Signal an die Autos: Legales Überholen hier nicht möglich! 2003 diskutiert, 2008 nach einem schweren Unfall eingerichtet, 2013 mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet und ...
... im März 2016 von der Bezirksregierung verboten! Rechtsfahrgebot, in Tempo-30-Zone unzulässig, ... Inzwischen hat man sich darauf geeinigt, die Spur vorerst als Verkehrsversuch zu belassen, evtl. wird es irgendwann offiziell möglich, solche Spuren einzurichten. Auch Bad Säckingen hat eine solche Spur im Herbst 2015 markiert und wurde aus Freiburg prompt zurückgepfiffen. Auch in Karlsruhe gibt es viele Stellen mit zum Überholen eigentlich zu schmaler Fahrbahn, wo es sinnvoll wäre, Radfahrer mit Abstand zu Parkern zu leiten und Autofahrern die Unmöglichkeit des legalen Überholens zu signalisieren, ob mit einer solchen Spur oder mit Piktogrammen, siehe Rheinstetten-Artikel.
Ergänzung online: Am Tag der Drucklegung wurde vom Bundesverkehrsministerium der Verkehrsversuch untersagt.
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/16
Stand des Artikels: 2016! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.