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Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten im nördlichen Landkreis Karlsruhe

Fotos: Heiko Jacobs. 2014 Pflicht mit Warnung bei Eisdielendurchfahrung
2020 wahlfrei.
Trotz Mängel weiter Pflicht

Erfreuliches gibt es aus dem nördlichen Landkreis zu berichten. Ich war mit dem Fahrrad von Walldorf nach Karlsruhe unterwegs. Am Ortsausgang St. Leon war in Richtung Kirrlach das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) verschwunden und der die Kirrlacher Straße begleitende Radweg ist nicht mehr benutzungspflichtig ausgeschildert.

Ich bin weiter nach Graben-Neudorf gefahren. Vor ca. 2 Jahren hatte unser VCD zusammen mit dem BUND und Gemeindevertretern ein Vor-Ort-Treffen in Graben-Neudorf, um die Radverkehrssituation zu besprechen.   In   Neudorf gab es einen abgesetzten benutzungspflichtigen Radweg entlang der Hauptstraße. Dieser Radweg führte sogar durch die Außenbestuhlung einer Eisdiele. Dort wurde die Benutzungspflicht weitgehend aufgehoben. Nur der Radweg auf der Brücke über die Bahnlinie Karlsruhe — Mannheim und rund um einen Kreisverkehr in Graben sind weiterhin benutzungspflichtig. Offensichtlich setzt in den Ämtern langsam ein Umdenken ein. Man kommt so langsam radverkehrspolitisch im   21. Jahrhundert an.

Thomas Krüger

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/20

Stand des Artikels: 2020! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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