Erdgas-Großkraftwerk RDK 9 im Karlsruher Rheinhafen — Beitrag zu mehr Klimaschutz?
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Protestaktion von Fridays For Future; Foto: Johannes Iffländer
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Die Firma Energie Baden-Württemberg (EnBW) plant die Errichtung und den Betrieb eines mit Erdgas betriebenen neuen Großkraftwerks RDK 9 im Rheinhafen Karlsruhe. Dieses Kraftwerk soll so gebaut werden, dass es zu einem späteren Zeitpunkt auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden kann. Das geplante Gaskraftwerk soll das bestehende Kohlekraftwerk RDK 8 ersetzen.
Welche grundsätzlichen Bedenken hat das Klimabündnis Karlsruhe?
Warum wird der Bau und der Betrieb eines Erdgas-Kraftwerks abgelehnt?
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Der in den kommenden Jahren steigende Strombedarf kann über den konsequenten Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien gedeckt werden (siehe unten). Einen Rückfall in das Zeitalter der fossilen Energieerzeugung können wir vor diesem Hintergrund nicht verantworten.
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Bei weiter steigendem Strombedarf werden wir später für wenige Tage im Jahr auch Gaskraftwerke für die Deckung von Spitzenlasten und Dunkelflauten benötigen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Diese Kraftwerke müssen aber von Beginn an mit grünem Wasserstoff betrieben werden.
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Claudia Kemfert, Professorin an der Leuphana Universität Lüneburg, hat sich im November 2025 sehr kritisch zur geplanten Dimensionierung des Kraftwerks geäußert und darauf hingewiesen, dass ein Gaskraftwerk in der von der EnBW geplanten Größenordnung aus wissenschaftlicher Sicht nicht in ein zukunftsfähiges Energiesystem passt.
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Die EnBW möchte RDK 9 bis weit über die Mitte der 2030er Jahre hinaus im Bereich der Mittellast einsetzen. Falls wir in Zukunft wirklich für einige Stunden oder Tage Stromengpässe hätten, würde das Mittellast-Kraftwerk wahrscheinlich sowieso betrieben und stünde für die Deckung dieses Spitzenbedarfs gar nicht zur Verfügung. Mit mehreren Tausend Volllaststunden pro Jahr würde es große Mengen an CO2 und anderen Schadstoffen ausstoßen, welche die Gesundheit der Menschen gefährden.
Welche anderen Möglichkeiten stehen zur Deckung des Spitzenbedarfs an Strom zur Verfügung, die nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Menschen führen?
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Der Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen muss konsequent weitergeführt und staatlich gefördert werden.
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Große Batteriespeicher, die nachhaltig produziert werden, können bei Stromengpässen als Puffer eingesetzt werden.
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Auch die Stromerzeugung aus den erneuerbaren Quellen Wasserkraft und Biogas sind schnell regelbar und können noch erheblich ausgebaut werden. Ergänzend kann Geothermie weitgehend klimaneutral zur Sicherung der Stromversorgung beitragen.
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Die Stromnetze der europäischen Länder werden immer enger miteinander vernetzt und können dann Strom liefern, wenn bei uns ein Engpass besteht.
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Langfristig sind alle derartigen Investitionen weitaus sinnvoller und wirtschaftlich rentabler als Investitionen in fossile Energieanlagen! Nur bei kurzfristiger Betrachtung ist fossile Infrastruktur scheinbar kostengünstiger!
Fazit: Der Bau des Erdgas-Kraftwerks RDK 9 würde der fossilen Gaslobby nützen, aber die notwendige Umstellung auf CO2-freie Energieversorgung im Raum Karlsruhe um viele Jahre verzögern!
Was plant die Stadt Karlsruhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan RDK 9 im Rheinhafengebiet Karlsruhe?
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Die Stadtverwaltung und die Mehrheit des Gemeinderats wollen das Genehmigungsverfahren zügig vorantreiben und in einem städtebaulichen Vertrag einige Regelungen und Restriktionen für den Betrieb des Kraftwerks mit der EnBW vereinbaren. Vorbild dafür soll der städtebauliche Vertrag sein, der zwischen der Stadt Heilbronn und der EnBW für ein Erdgas-Kraftwerk in Heilbronn abgeschlossen wurde.
Welche Mindestanforderungen stellt das Klimabündnis Karlsruhe an einen städtebaulichen Vertrag, falls das Kraftwerk trotz unserer Ablehnung gebaut wird?
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Dieser Vertrag muss mindestens die Restriktionen enthalten, welche die Stadt Heilbronn mit der EnBW für das Kraftwerk Heilbronn vereinbart hat, insbesondere hinsichtlich des Ausstoßes von klima- und gesundheitsschädlichen Stoffen, wie etwa Kohlendioxid, Methan, Stickoxide, Schwefeldioxid und Feinstaub. Die für das Kraftwerk Heilbronn vereinbarten Grenzwerte sind deutlich niedriger als die Grenzwerte, die das Bundesimmissionsschutzgesetz vorsieht.
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Der Betrieb des Kraftwerks muss auf die Deckung des Spitzenbedarfs ausgerichtet und verbindlich auf maximal 1.000 Stunden pro Jahr unter Volllast begrenzt werden. Das bedeutet, dass es in der Lage ist, Dunkelflauten und Spitzenbedarf abzudecken. Ein Betrieb des Kraftwerks zur Deckung eines darüber hinaus gehenden Strombedarfs (Mittellastbetrieb) ist nicht erforderlich, wie oben bereits dargestellt, und wegen der erhöhten CO2-Emissionen abzulehnen.
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Die EnBW hat mit US-Firmen Verträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren über die Lieferung von Fracking-Gas abgeschlossen. Wir fordern, in dem städtebaulichen Vertrag den Einsatz von Fracking-Gas im RDK 9 verbindlich auszuschließen. Fracking-Gas erzeugt hohe Energie- und Methanverluste. Vor allem bei Fracking-Gas aus den USA sind die Methanverluste extrem hoch. Methan ist ein echter Klimakiller: 1 kg erzeugt in der Atmosphäre in 20 Jahren so viele Klimaschäden wie 84 kg Kohlendioxid. Die Gewinnung von Fracking-Gas führt in den USA zu hohen Gesundheitsbelastungen für die Beschäftigten und zu großen Umweltbelastungen.
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Ein Stufenplan muss verbindlich regeln, dass eine Umstellung von RDK 9 auf 100 % grünen Wasserstoff erfolgt, sobald dies technisch möglich ist — und nicht erst, wenn Erdgas und grüner Wasserstoff denselben Preis haben. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzung will die EnBW die Umstellung realisieren.
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In dem Vertrag müssen verbindliche Fristen für die Umsetzung des gesamten Vorhabens festgelegt werden. Außerdem sind Vertragsstrafen für den Fall von Vertragsverletzungen festzulegen. Darüber hinaus muss verbindlich geregelt werden, dass die von der Stadtverwaltung Karlsruhe beauftragten Fachleute jederzeit Zugang zu den Anlagen erhalten, um die Einhaltung der getroffenen Regelungen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der vereinbarten Grenzwerte von Schadstoffen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Welchen Appell richtet das Klimabündnis an die Verantwortlichen?
Bitte überdenken Sie Ihre Haltung zu RDK 9! Dieser Appell richtet sich an die Mitglieder des Gemeinderates und die Zuständigen in der städtischen Verwaltung ebenso wie in der EnBW und der Landesregierung, die über den Aufsichtsrat Einfluss auf die EnBW ausüben kann.
Fazit des Klimabündnisses:
Der Bau des RDK 9 käme einem Rückfall in das fossile Zeitalter gleich und würde den Raum Karlsruhe für viele Jahre an das überaus klimaschädliche Erdgas fesseln! Die dafür erforderlichen hohen Fördergelder und Investitionsmittel sollten besser für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung (Wind- und Photovoltaikanlagen) sowie für den Bau großer Stromspeicher und Elektrolyseure zur Herstellung von grünem Wasserstoff verwendet werden!
Roland Baur (Klimabündnis Karlsruhe)
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