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- Frage 3.6 Hochwasserrückhalteraum:
- Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört.
Wie stehen Sie zur derzeit vorliegenden Planung? Für welche Änderungen im Rahmen des weiteren Planfeststellungsverfahrens werden Sie sich ggf. einsetzen?
- Antwort:
- Für den Rückhalteraum gab es verschiedene Planungen, im wesentlichen sind zwei zu erwähnen: Variante I, ein ungesteuerter Retentionsraum mit Damöffnungen, und Variante II, ein gesteuerter Retentionsraum (Polder) mit ökologischen Flutungen. Beide Varianten erfüllten die Anforderungen, die an das Bauwerk zum Hochwasserschutz gestellt werden. Ich hätte Variante I bevorzugt, da sie die ökologischere Lösung war. Variante II ermöglicht in Bezug auf den Hochwasserschutz aber eine Mehrleistung, welche dem Land höhere Baukosten, dauerhaft höhere Betriebskosten und ökologische Einbußen wert ist. Im endlich begonnenen Planfeststellungsverfahren befindet sich nur noch ausschließlich Variante II. Es sind aber auch hier noch Änderungen für eine ökologischere Umsetzung möglich. Der Ausbau des Hochwasserdamms XXV erscheint mir nicht notwendig, ebeno mehrere Begleitgräben der Hochwasserdämme. Auch die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist kritisch zu betrachen; ein Zerschneiden des Naturraums und ein harter Waldeingriff sind möglichst zu vermeiden. Bei all dem halte ich einen baldigen Baubeginn, d.h. möglichst 2016 oder 2017, für erstrebenswert.
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