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Alle Antworten auf die Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:

Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?

Antwort CDU - CDU
Grundsätzlich ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, aber eben nicht der Gehweg zu nutzen. Die bisherige Duldung des Gehwegparkens ist für uns ein guter Kompromiss. Wichtig ist für uns, dass geordnet geparkt wird, der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird und dass vor allem die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet bleibt. Gerade auch für Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollatoren muss der Gehweg in ausreichender Breite nutzbar sein. Zudem dürfen für Rettungsfahrzeuge keine kritischen Situationen entstehen. Es müssen hier konkrete Lösungen für die einzelnen Stadtteile gefunden werden. Zahlreiche Straßen müssen einzeln betrachtet werden. Um bestmögliche Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen, sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Prozess einzubeziehen.

Antwort SPD - SPD
Die Maßnahmen müssen straßenspezifisch angegangen werden. In jeder Straße müssen Fußwege von 1,6 m vorhanden sein.

Antwort Bettina Lisbach, Johannes Honné, Ute Leidig, Alexander Geiger, Daniela Reiff - B90/Die Grünen
Als Ergebnis unserer Bemühungen gegen Parken auf Gehwegen hat Oberbürgermeister Mentrup angekündigt, das Gehwegparken zum Jahresende einzudämmen. Das werden wir nach Kräften unterstützen. Nur in Ausnahmefällen, wenn es nicht anders geht, sollte das Gehwegparken durch entsprechende Markierungen gezielt erlaubt werden, wenn genügend freier Raum auf dem Gehweg verbleibt.

Antwort FDP - FDP
Parken auf Teilen von Gehwegen sollte im Fall schmaler Straßen weiterhin geduldet werden, wenn auf den Gehwegen genügend Platz für Behinderte und Personen mit Kinderwagen verbleibt (mindestens 1,00 bis 1,20 m). In allen anderen Fällen sollte der verstoß geahndet werden. Falls es von der Verkehrsführung her möglich ist, sollten schmale Straßen als Einbahnstraßen ausgewiesen werden.

Antwort KAL - KAL
Parken auf Gehwegen in Karlsruhe ist nicht nur üblich, sondern wurde bisher geduldet, wenn 120 cm Breite für den Fußweg verbleiben. Diese Auslegung der StVO ist nicht mehr erlaubt. Zukünftig will die Stadt das Parken von zwei Rädern des Autos auf dem Gehweg durch Ankeilen der Bordsteine und Beschilderung legalisieren. Daher fordert die KAL: konsequentere Ahndung durch das Ordnungsamt, wenn behindernd geparkt wird! Mittelfristig (nach Abschluss der Kombilösung) Verringerung des oberirdischen Parkraums in der City durch Umnutzung in Stellplätze für Kindercars, Radabstellflächen, Grünflächen, Parkbänke etc. ? Autos in die Tiefgaragen; dort ist genügend Platz vorhanden.

Antwort Niko Fostiropoulos, Sabine Zürn, Elke Wach, Michael Chelius, Christine Lenz - Die Linke
Entsprechende Straßen müssen so umgestaltet werden, dass Gehwegparken die Fußgänger/innen nicht behindert oder einschränkt.

Antwort Hans-Christian Arzt - Freie Wähler
Solange Fußgänger durch parkende Autos nicht behindert werden, ist gegen ein Parken auf Gehwegen mit einem Mindestabstand nichts einzuwenden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist auf jeden Fall erforderlich, da auch Einsatzfahrzeuge bei ihrer Durchfahrt nicht behindert werden dürfen. Eine entsprechende Kennzeichnung auf den in Frage kommenden Straßen macht sicherlich Sinn.

Antwort Petra Stutz - Freie Wähler
Eindeutige Kennzeichnung der Parkflächen durch unterschiedlich farbige Linien am Rande der Gehwege (Beispiel Großbritannien)

Antwort Rena Thormann - Freie Wähler
Eine klare Beschilderung und Kontrolle durch das Ordnungsamt.

Antwort Jürgen Wenzel - Freie Wähler
Im Sinne der Einhaltung der StVO muss auf die Freihaltung und Passierbarkeit der Gewege bis zu einer Breite von 1,40 m gesichert werden. Daher ist es notwenig fast jede Straße individuell auf mögliche konfliktfreie Parkmöglichkeiten zu überprüfen. Ein Prozeß der Jahre in Anspruch nehmen kann.

Antwort GfK - Gemeinsam für Karlsruhe
In Stadtteilen wie z.B. der Südstadt geht es gar nicht ohne Gehwegparken. GfK stimmt den Plänen der Stadtverwaltung zu, Markierungsstreifen auf den Gehwegen anzubringen, um so den Fußgängern, Rollstulhlfahrern und Kinderwagen genügend Bewegungsraum zu gewährleisten

Antwort Erik Wohlfeil - Piratenpartei
Ich halte diese weit verbreitete Bagatelle nicht für schädlich, sondern für sinnvoll. Durch sie bleibt die freie Fahrspur breit genug, um weiterhin benutzbar zu sein. Ich habe bisher nicht erlebt, dass dadurch FußgängerInnen ernsthaft beeinträchtigt werden. Entsprechend sollte meiner Meinung nach das Parken auf der Gehwegkante in der Straßenverkehrsordnung gestattet werden. Dies ist Bundesangelegenheit und nicht im Rahmen der Kommunalpolitik erreichbar. An Stellen, an denen Fußgänger (insbesondere auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl) oder auch der Radverkehr regelmäßig durch Falschparker behindert oder gefährdet werden, sollte natürlich dagegen vorgegangen werden.

Antwort Gordon Geisler - Piratenpartei
Das geduldete "Parken auf Gehwegen" ist ein Karlsruher Phänomen. In anderen Städten wird dies eher geahndet. Ich bin an dieser Stelle gegen Überregulierung: Solange Personen ihre Fahrzeuge (Autos, Fahrräder, etc.) so parken, dass niemand behindert wird, stellt dies für mich kein Problem dar. Ärgerlich finde ich es, wenn ich mit Kinderwagen an manchen Stellen nicht mehr durchkomme. In diesem Fall sollte die Ordnungswidrigkeit als solche geahndet werden. Darüber hinaus wünsche ich mir die Zivilcourage von allen Personen die erleben, dass ein Verkehrsteilnehmer "unfair" parkt, diese Personen dann auch direkt anzusprechen. Wenn wir gemeinsam darauf achten, mehr Rücksicht zu nehmen, sind wir meiner Meinung auf einem besseren Weg, als wenn wir die Menschen bestrafen. - Und diese wissen, dass sie sich für ein Knöllchen moralisch "freikaufen" können.

Antwort Marcel Gültig - Piratenpartei
Durch eine Ausweitung des ÖPNV und Parkalternativen muss dagegen vorgegangen werden.

Antwort Uwe Lancier - Piratenpartei
Das Rücksichtnahnegebot in der Straßenverkehrsordnumg sollte Gehwegparkern gewärtig genug sein, dass trotz einer Nutzung des Gehwegs dort für Fußgänger, Rollstühle, Kinderwagen ausreichend Platz bleibt. Wo dagegen verstoßen wird sollte der Ordnungsdienst einschreiten.

Antwort Ian Morrison-Cleator - Piratenpartei
Es gibt viele Stellen wo Halbgehwegparken sinnvoll möglich ist, dies sollte jedoch im Laufe der nächsten Jahre markiert werden, so dass eine Rechtssicherheit besteht, und dass die Räume für auch Zwillingskinderwägen und breite Rollstühle trotzdem besser als jetzt freigehalten werden.

Antwort Max Braun - Die PARTEI
Solange Rollstuhlfahrer und Kinderwägen genügend Platz auf den Gehwegen haben, sollte das dortige Parken nicht strafbar sein, vor Allem weil dies zu Verkehrschaos führen könnte.

Antwort Joerg Lesser - Die PARTEI
Die bisherigere Regelung (Ein Kinderwagen /Rollstuhl muss durchpassen ist völlig ausreichend. Ein generelles Verbot von Parken auf Gehwegen würden in manchen Stadtteilen (zb Südstadt) zu einem völligen Verkehrschaos führen und zum Beispiel auch die Abwanderung von Gewerbetreibenden forcieren

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