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Am 6.11. hat das OVG Koblenz die Klage des BUND — und des dahinter stehenden Bündnisses inklusive BUZO, PRO BAHN und VCD — gegen eine weitere Brücke zwischen Karlsruhe und Wörth überwiegend abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Pfälzer Abschnitt wurde nur insoweit für unwirksam erklärt, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragende, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst. Bei Redaktionsschluss ließ sich mangels Vorliegens der Entscheidungsgründe noch nicht so recht einschätzen, was sich hinter dieser Formulierung verbirgt. Wenn der BUND nicht Beschwerde einlegt, wird der Planfeststellungsbeschluss ansonsten wohl bestandskräftig und vollziehbar. Damit würde Baurecht bis zum Rhein bestehen. Und das, obwohl eine Entscheidung über den badischen Abschnitt noch nicht absehbar und auch völlig unklar ist, in welcher Form die eigentliche Brücke realisiert werden kann. Dem Bündnis verbleibt nur ein Monat, um die Finanzierung für den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu sichern und die Beschwerde einzulegen. Dafür sind dringend weitere Spenden erforderlich an den BUND: „Keine 2. Rheinbrücke, keine Nordtangente“, IBAN DE98 6605 0101 0108 2558 37, Sparkasse KA
Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 3/19
Stand des Artikels: 2019! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.